Zahlungspflicht der Eltern

  • Hallo, mein Sohn ist inzwischen 25 Jahre alt. Bei ihm wurde nach dem nicht bestandenen Abitur (19) eine Asperger Behinderung (leichter Autismus) festgestellt. Er bekam eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt. Er befindet sich seit 3 Jahren in Therapie, hat aber bisher noch keine Ausbildung begonnen. Er war bisher über die Beihilfe meiner Ex-Frau krankenversichert, aber die haben ihn mit seinem 25 Geburtstag sozusagen rausgeschmissen. Ein Test beim psychologischen Dienst der Stadt hat ergeben, dass er für den normalen Arbeitsmarkt nicht geeignet ist. Er bekommt immer noch Unterhalt von mir und meiner Ex. Er ist zur Zeit privat krankenversichert. Seit 4 Jahren wohnt er mit meinem jüngeren Sohn in einer eigenen Wohnung. Letzterer macht derzeit eine Ausbildung. Die Frage nun: Was können wir tun, damit mein Ältester gesetzlich krankenversichert wird? Besteht Anspruch auf Grundsicherung/Rente? Inwieweit muss damit gerechnet werden, dass wir Eltern in Anspruch genommen werden?

  • mein Sohn ist inzwischen 25 Jahre alt. Bei ihm wurde nach dem nicht bestandenen Abitur (19) eine Asperger Behinderung (leichter Autismus) festgestellt. Er bekam eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt. Ein Test beim psychologischen Dienst der Stadt hat ergeben, dass er für den normalen Arbeitsmarkt nicht geeignet ist.


    Habt ihr dies der Familienkasse mitgeteilt, damit das Kindergeld weitergezahlt wird?


    Was können wir tun, damit mein Ältester gesetzlich krankenversichert wird? Besteht Anspruch auf Grundsicherung/Rente? Inwieweit muss damit gerechnet werden, dass wir Eltern in Anspruch genommen werden?


    Anspruch auf Rente wird nicht bestehen, da er vermutlich noch nicht 5 Jahre Beiträge eingezahlt hat.
    Zur Grundsicherung und Inanspruchnahme der Eltern siehe Merkblatt zur Grundsicherung