Krankenkassenbeiträge : Rückwirkender Aufhebungsbescheid

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mich am klügsten verhalten soll:


    ich beziehe neuerdings ALG1 und bin noch nicht so firm, was alles angeht. So habe ich mich auch leider falsch verhalten, als ich ganz kurzfristig einen Auftrag auf selbständiger Basis bekam.( Ich habe mich nicht abgemeldet, da ich dachte, es würde verrechnet werden, wenn ich über 15 Std kommen sollte.)


    Egal.
    Kurzum: ich wurde rückwirkend abgemeldet (zum 15.6.) und muss die bereits gezahlten Arbeitslosengeldbeiträge für den Zeitraum nun zurückerstatten. Soweit so logisch.
    Nun bekam ich aber auch ein Schreiben, in dem angekündigt wurde, dass geprüft werden müsse, [B]ob die von der AfA gezahlten Krankenkassenbeiträge von mir erstattet werden müssen.[/B]
    Dazu solle ich einen Fragebogen ausfüllen.
    Und nun weiß ich nicht was ich am besten machen / ankreuzen soll.


    Die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge belaufen sich für den Zeitraum 15.6.-31.6., also einen halben Monat auf rund 270,-EUR. Würde ich mich bei meiner Krankenkasse rückwirkend freiwillig versichern, würde ich wegen meines geringen Einkommens nur 145,-EUR für einen ganzen Monat zahlen.


    Jetzt weiß ich nicht, was ich ankreuzen soll..
    entweder


    "ich war in dem Zeitraum nur über die AfA versichert"


    oder


    "ich war in dem Zeitraum freiwillig versichert".





    Ich möchte ich ja nun keinesfalls beides zahlen, also mich freiwillig versichern und die Beiträge für die freiwillige Versicherung zahlen PLUS die bereits gezahlten Beiträge der AfA rückerstatten.


    Leider schreiben sie ja nur, dass sie prüfen OB, aber nicht wovon das abhäng, also in welchem Fall Ja in welchem Nein.


    Bei meiner Krankenkasse versteht das keiner. Ob die das Geld der AfA zurückgeben, wenn ich freiwillig versichert bin, weiß ich nicht. In der AfA-Hotline konnte man mir auch nicht helfen. Verstehen mein NAliegern ert gar nicht, bzw. sie rufen nicht wie versprochen zurück.


    Ich persönlich finde es ja eh unlogisch, dass ich über die AfA in einem Zeitraum krankenversichert sein kann, in dem ich gar nicht Leistungsbezieher bin (rückwirkend). Ich habe Angst, dass das gar nicht geht eigenlich...


    Weiß hier jemand weiter ????


    Danke!!