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Sperrzeit bei ALG1 - Widerspruchsgrund gut genug?

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  #1  
Alt 26.01.2012, 06:13
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Beiträge: 3
Standard Sperrzeit bei ALG1 - Widerspruchsgrund gut genug?

Hallo,

ich habe heute den Bescheit für die Sperrzeit von insgesamt 97 Tagen erhalten. Einmal, weil mir aus vertragswidrigen Gründen von meiner Zeitsarbeitsfirma gekündigt wurde und das Zweite ist, weil ich mich zu spät arbeitslos gemeldet habe.

Ich habe bereits gelesen, dass ich bei einer Sperrzeit stattdessen ALG 2 bekomme und dieses um 30 % gekürzt wird, wegen der Sperrzeit (hoffe, dass ich das richtig verstanden habe).

Meine Überlegung war die 90 Tage der vertragswidrigen Kündigung zu widersprechen und zwar aus diesem Grund:

Bei der Zeitarbeitsfirma wurde ich wie der letzte Dreck behandelt, ich habe mich von denen unterdrückt und gemobbt gefühlt, ebenso haben sich nie an mündlichen Vereinbarungen gehalten und wehe man hat seinen Stundenzettel 1 Tag zu spät abgegeben, schon muss man 15 EURO Vertragsstrafe bezahlen.

Eine mündliche Vereinbarung war, das mir der Lohn bis zum 15ten und nicht wie im Vertrag geregelt bis zum 23 eines Monates ausgezahlt wird, da ich sonst in finanzielle Schwierigkeiten komme, daran wurde sich bis auf den ersten Arbeitsmonat nie gehalten (war dort tätig zwischen 20.6 - 15.09.2011).
Ich habe fast täglich bei meiner Zeitarbeitsfirma angerufen, E-Mails geschrieben, buchstäblich gebettelt (bei der Personalsachbearbeiterin bishin zum Geschäftsführer), dass ich nicht bis zum 23ten. warten kann. Auf meine E-Mails wurden nur selten geantworten und wenn, dann immer nur auf die vertraglichen Richtlinien hingewiesen, telefonisch wurde ich weggedrückt oder angeschriehen.

Es ist soweit gegangen, dass ich Hilfesuchend in einem Ratgeberportal geschrieben habe, das mein Arbeitgeber mir zu spät Lohn zahlt und was ich dagegen machen kann. Das ist rausgekommen, weil ich im Text den Firmennamen genannt habe. Daraufhin wurde ich fast angezeigt unbd abgemahnt.

Kurze Zeit später ging es meiner Mutter gesundheitlich sehr schlecht und weil sie nur mich hat, habe ich telefonisch um Sonderurlaub gebeten, was mir gewährt wurde (überraschenderweise).

Dann sah ich aber ein paar Tage später die Kündigung im Briefkasten.

---------------------------------------

Sry für den langen Text, dennoch zurück zu meiner Ausgangsfrage:

Würde sich ein Widerspruch für diese Vorgeschichte lohnen?


Grüße

Miss Information
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  #2  
Alt 26.01.2012, 09:58
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Beiträge: 313
Standard

Also das man sich aussuchen kann, wann einem der Lohn gezahlt wird, ist nicht üblich und auch oft nicht möglich. Dann muss man seine Abbuchungen so legen, dass das klappt. Auch Sonderurlaub bei Erkrankung der Mutter ist nicht die Regel. Vielleicht hättest du um unbezahlten Urlaub oder überhaupt Urlaub bitten sollen.
Dass man sich im Internet über seinen Arbeitgeber beschwert ist ja nicht verwerflich, aber wenn man den Namen nennt, braucht man sich über Ärger nicht zu wundern. Das einzige was ich wirklich an der Firma verwerflich finde, sind die 15,00 Euro Strafe, wenn man den Stundenzettel zu spät abgibt. Das ist nicht in Ordnung. Ob du hier mit einem Widerspruch Erfolg hast, vermag ich nicht zu sagen. Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
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  #3  
Alt 26.01.2012, 20:56
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Beiträge: 1.285
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Aber ob es glaubhaft ist, dass man in knapp 3 Monaten Beschäftigung so "gemobbt" wurde, dass man kündigen musste? Dessen ungeachtet, dass Mobbing was ganz anderes ist, als hier vorgetragen wurde. Denn der Vortrag klingt halt nach Unzufriedenheit mit der Kommunikation mit der ZAF. Was bei den meisten ZAFs so sein dürfte, weil man ja nicht täglich dorthin kommt, sondern in seine Entleihfirma.

Turtle
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  #4  
Alt 26.01.2012, 22:24
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An mündliche Abmachungen halten sich viele Firmen nicht, ist ja auch
nicht Beweisfähig. Sonderurlaub wird nur in besonderen Fällen
(Geburt,Hochzeit,Tod eines nahen Familienangehörigen). Schriftlich
wurde Dir Urlaub nicht gewährt?.Die 15,-€ Strafzahlung halte ich
gesetzlich für fraglich. Stehts im Arbeitsvertrag? Du hast mit dem Firmen-
namen in Netz selbst Mist gebaut. Fragwürdig ist der Kündigungsgrund.
Aus Betrieblichen Gründen, Aus Krankheitsgründen (schwere Auflage für nötig)
Persönliche Gründe. Kündigung Fristgerecht? Sind Dinge die Deiner Frage fehlen.
Die Sperrfrist ist meiner Ansicht nach rechtlich nicht haltbar.
Gehe begründend dagegen vor.
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  #5  
Alt 27.01.2012, 06:42
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Registriert seit: 26.01.2012
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Zitat:
Zitat von Mr. Ahnungslos Beitrag anzeigen
An mündliche Abmachungen halten sich viele Firmen nicht, ist ja auch
nicht Beweisfähig. Sonderurlaub wird nur in besonderen Fällen
(Geburt,Hochzeit,Tod eines nahen Familienangehörigen). Schriftlich
wurde Dir Urlaub nicht gewährt?.Die 15,-€ Strafzahlung halte ich
gesetzlich für fraglich. Stehts im Arbeitsvertrag? Du hast mit dem Firmen-
namen in Netz selbst Mist gebaut. Fragwürdig ist der Kündigungsgrund.
Aus Betrieblichen Gründen, Aus Krankheitsgründen (schwere Auflage für nötig)
Persönliche Gründe. Kündigung Fristgerecht? Sind Dinge die Deiner Frage fehlen.
Die Sperrfrist ist meiner Ansicht nach rechtlich nicht haltbar.
Gehe begründend dagegen vor.
der kündigungsgrund waren die fehlzeiten, die vertragsstrafen sind teil des arbeitsvertrages, sie bezeichnen die verstragsstrafe als bearbeitungsgebühr für zusätzlichen aufwand, der durch zu spät abgeben des stundenzettels entsteht. die kündigung war fristgerecht.

diese bitte um unbezahlte freistellung war recht kurzfristig, ein paar stunden vor arbeitsbeginn und habe am gleichen tag gesagt, dass sich das ein paar tage hinzuiehen könnte, dafür haben wir ja ein arbeitszeitstundenkonto um zwischenfälle mit überstunden die wir leisten auszugleichen.

wie kann ich deiner meinung nach genau dagegen vorgehen und wie genau sollte ich das begründen? hast du da vielleicht ein beispiel woran ich ansetzen kann?
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  #6  
Alt 27.01.2012, 06:45
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Aber ob es glaubhaft ist, dass man in knapp 3 Monaten Beschäftigung so "gemobbt" wurde, dass man kündigen musste? Dessen ungeachtet, dass Mobbing was ganz anderes ist, als hier vorgetragen wurde. Denn der Vortrag klingt halt nach Unzufriedenheit mit der Kommunikation mit der ZAF. Was bei den meisten ZAFs so sein dürfte, weil man ja nicht täglich dorthin kommt, sondern in seine Entleihfirma.

Turtle
kann man mobben in zeit messen? mobben kann jederzeit passieren, dafür muss man nicht eine gewisse anzahl von monaten im betrieb tätig sein.

unzufriedenheit, wenn ich fast täglich gesagt bekomme, dass ich ein stück dreck bin, beleidigt werde, man sich auf nichts verlassen kann, erst recht nicht auf das wort von den mitarbeiter der ZAF?
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  #7  
Alt 27.01.2012, 07:09
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Als Mobbing würde ich das nicht bezeichnen. Du hast wirklich einen großen Teil zu dem Ärger beigetragen. Meine Eltern sind beide pflegebedürftig und werden auch, trotz Vollzeittätigkeit, von meinem Mann und mir gepflegt. Trotzdem kann ich nicht einfach mal kurzfristig Urlaub beantragen oder einfach zu Hause bleiben. Dafür würde ich auch Ärger bekommen.
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  #8  
Alt 27.01.2012, 09:10
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Du hast in Deiner Kündigung dann eventuell stehen : Kündigen wir fristgerecht wegen ..... unentschuldigten mehrfachen
Fehlzeiten....... Hast Du eine Möglichkeit vom Arzt Deiner Mutter die schwere der Krankheit, mit Anwesenheitsnotwendigkeit einer Hilfsperson zu Bestätigen.?
Dies kann der Grund sein wo Du eventuell eine geringe Chance hast.
Aber ich frage mich, weshalb hast Du wenn es so gravierend war nicht
selbst eine "Arztbescheinigung " hattest.
Würde aber in jedem Fall in Widerspruch gehen, knall aber auch diverse
Gesetzestexte mit rein, sonst nimmt Dich keiner Ernst.
Gruß
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