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#1
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Mein Freund hat nach 5 Wochen ALG I eine Sperrfrist bekommen, weil er angeblich ein Arbeitsangebot
nicht angenommen hat. Abgesehen davon, dass er dieses Angebot nicht bekommen hat, ist noch folgendes. Er hat dagegen Widerspruch erhoben, unter anderem ist der angebotene Lohn mehr als 20 % niedriger, als sein letzter (§121 Abs 3 SGB). Die Arge hat den Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung, dass der zuerwartende Lohn über dem ALG I liegt. Ist das korrekt? Der 121 spricht in den ersten Monaten nur von mehr als 20 % unter dem letzten Verdienst!! |
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#2
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na mit der sperre vom alg1 wird doch der verdienst ganz sicher höher sein als das gesperrte alg1. ich habe hier so den eindruck, dass der freund keine lust hat. aber ist ja nicht so schlimm, ihr seit millionen, die nicht arbeiten wollen.
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#3
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Wenn das Angebot nicht angekommen ist, woher wusste er dann, dass der Lohn 20% unter dem vorherigen war/ist?
Turtle |
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#4
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Wenn du mal davon ausgehst das das ALG1 nur eine begrenzte Zeit gezahlt wird dann ist der Lohn doch am Ende höher als Hartz4.
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#5
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darum gehts nicht, er sucht eine vernünftige Stelle und nicht bei einer Zeitarbeitsfirma
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#6
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was du für einen Eindruck hast, darum geht es nicht
er sucht Arbeit, aber nicht unbedingt Zeitarbeit |
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#7
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weil er sich nachher an die zeitarbeitsfirma gewandt hat!!!!
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#8
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hat er nach 5 Wochen kein Recht darauf eine vernünftige Arbeit zu finden und nicht ein Job von einer Zeitarbeitsfirma mit einem lächerlichen Lohn
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#9
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aus allen 4 antworten lese ich folgendes heraus:
hier will sich einer mit brachialer gewalt gegen arbeit schützen! |
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#10
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Er würde sich von solcher, zugewiesener Arbeit nur drücken können, wenn ihm ein Arzt 10 Daumen an den Händen attestiert.
Er hat sicherlich ein Recht auf Arbeit, aber keines auf eine bestimmte Lohngruppe
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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