ab wann relevant ?

  • Hallo,


    ich hab da noch eine Sache, die mir nicht ganz klar ist.


    Wie sieht es aus, wenn vor der Antragstellung noch Vermögen vorhanden war, was über den Freigrenzen lag?


    Als Beispiel: 1 Woche vor Antragstellung sind noch 8000 Euro vorhanden, die Freigrenze liegt bei 5000 Euro.
    Nun werden 4000 Euro ausgegeben - ist das dann für die Berechnung des Anspruchs von Belang?


    Liebe Grüße

  • Hallo,
    hierzu müsste man wissen, ob es sich um Barvermögen handelt, oder
    dieses Vermögen in irgendeiner Weise gebunden ist.


    Stimmen die Freibeträge ??
    Wie alt bist Du ?
    Alleistehend, verheiratet ?


    Teile das dem Forum mal mit.


    Gruß
    Benjamin

  • Die Frage ist, ob es relevant ist, wofür das geld ausgegeben wurde.


    Es handelt sich hierbei darum, dass noch diverse private Schulden offen waren und der grösste Teil dieser im Beispiel genannten 4000 Euro nun hierfür verwendet wurde.


    Das bedeutet, dass ich für den Verbleib des Geldes auch keine Quittungen etc. habe.


    Inwiefern ist dies nun für den Anspruch relevant, sprich, könnte man mir vorwerfen, ich hätte das Geld zu hause unter der Matratze und wäre deswegen nicht anspruchsberechtigt?


    Zur Freibetrgaberechnung habe ich Übrigen einen Betrag von 150,- Euro pro Lebensjahr herangezogen und berücksichtigt, dass der Freibetrag auf die Lebensgemeinschaft im Ganzen berechnet wird.


    Konkret sieht es so aus:


    Ich 36 J.
    Sie 25 J.
    Antragsstellung Anfang Dezember


    Vermögen auf Ihrem Konto: ca. 10000 (davon nun 4000 Euro Ende November abgehoben und verbraucht)
    Ihr Bausparvertrag: ca. 2000


    Bei mir gubt es gar nix ...


    Somit bleiben für die Gemeinschaft ca. 8000 Euro


    Ihre Rentenversicherung: ca. 2500 (wird hier nicht berücksichtigt, weil dafür extra Freibeträge gelten...)
    Berechneter Freibetrag : 9150


    Somit sind wir ja unter der Freigrenze...


    Stimmt das so in etwa?