Beiträge von Hoppelfritze

    Hallo,


    Ich habe Steuerschulden in Höhe von ca. 10.000 ,- Euronen, beziehe derzeit ALG 2.


    Jetzt hat sich ein Verwandter bereit erklärt, diese Schulden für mich zu bezahlen (ich muss ihm dass dann, so gut es geht, abstottern), damit ich in die Lage versetzt werde, mich wieder selbständig zu machen.


    Meine Frage: Wenn ich das Geld von ihm in bar erhalte, um dieses direkt bei der Finanzkasse einzuzahlen, was wird das Jobcenter dazu sagen?


    Wie sähe es aus, wenn mein Verwandter das Geld dort selber einzahlt, ohne dass ich das Geld in die Finger bekomme?


    Gilt das überhaupt als anrechenbares Einkommen? Kann das Jobcenter daraufhin alle weiteren Zahlungen an mich stoppen? Oder ist das eine Sache, die mit Einkommen nichts zu tun hat?


    Liebe Grüße

    Hallo,


    ich habe eine Frage einen guten Freund betreffend:


    Er hatte Ende des Jahres ein Angebot, bei seinem Onkel in einem Einzelhandelsgeschäft als Verkaufshilfe anzufangen. Das Arbeitsverhältnis hätte im März oder April beginnen sollen.


    Dies hatte er seiner Fallmanagerin so mitgeteilt und sie war einverstanden. So weit, so gut.


    Nun stellt sich wohl heraus, dass dieser Onkel nicht so ganz koscher ist und in diesem Geschäft wohl unter der Hand ein Drogenhandel läuft. Er hat verständlicherweise Angst, dass er da irgendwie mit reingezogen würde und hat sich nun entschieden, dort lieber nicht arbeiten zu wollen.


    Andererseits hat er aber auch Angst, dass, wenn er das seiner Fallmanagerin so mitteilt, dass sie ihm zum einen nicht glaubt (klingt ja auch ziemlich abenteuerlich) und ihm andererseits Schwierigkeiten macht, weil er das Angebot ausschlägt.


    Was soll ich ihm raten, wie er sich am besten verhalten sollte?

    Hi,


    meine Partnerin und ich haben uns getrennt und sie will zu Anfang Dezember umziehen.


    Bislang leben wir in einer Zweiraumwohnung - die Kosten übersteigen leicht den zulässigen Höchstsatz und wir wurden vor ca. 2 Monaten aufgefordert, die Kosten zu senken (das nur nebenbei, falls sich das auf meine Frage auswirkt ...).


    Wenn sie dann auszieht, wie wird die Wohnsituation für mich aussehen? Wielange habe ich, um mir entweder eine neue Wohnung zu suchen oder aus H4 rauszukommen, bis ich gezwungen werde, die Wohnung zu verlassen? Wieviel Miete (hoffentlich alles wie bisher) übernimmt das Amt während dieser Zeit?


    Es sieht so aus, dass ich einkommensmässig in ca. 3 Monaten diesen ganzen H4 Mist hinter mir haben werde, daher wäre es äusserst unschön, wenn ich bis dahin meine Wohnung räumen müsste.


    Was muss ich meinem Jobcenter-Berater mitteilen, welche Unterlagen benötigt er gegebenenfalls?

    Das hier scheint zu nix zu führen ...


    Wenn ihr nicht einmal selber artikulieren könnt, warum man euch mehr Geld geben sollte, wird es auch niemand anders tun.


    Offenbar ist es nicht genug, dass jemand anderes das Geld erarbeitet, sondern die anderen müssen offenbar auch für Euch denken.


    Viel Spass noch bei diesem Thread ...

    @ Charly und @ all:


    Offenbar scheint ihr wirklich keine Argumente für eine solche Erhöhung der Sätze zustande zu bringen.
    Anstattdessen zieht der eine oder andere das Thema immer wieder auf eine persönliche Ebene ...


    Es ist mir überlassen, wie ich meiner Verantwortung gerecht werde, und das wie tut hier nichts zur Sache.


    Zitat

    ... ist es nicht eher so, dass der Arbeitgeber nur das tut, was ihnen in unserem Land möglich gemacht wird, nämlich Hungerlöhne zu zahlen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?


    Ja klar, da hast Du recht. Nur was hat das mit dem Thema "Sollen Hartz-IV-Empfänger mehr Geld bekommen" zu tun?


    Zitat

    Nachdem ich mir in einem über 40 jährigen Arbeitsleben meine Gesundheit ruiniert habe ...


    Ist sicher kein schönes Schicksal.


    Zitat

    ... möchte ich nicht jeden Monat vor die Wahl gestellt werden, ob ich nach Abzug der Fixkosten (wie Strom und Telefon) vom verbleibenden Rest meines Regelsatzes die benötigten Medikamente kaufe oder doch lieber Lebensmittel. Von solchen Bedürfnissen wie Wäsche, Kleidung Hygieneartikel usw. will ich gar nicht reden. Auch nicht davon, dass auch ich vielleicht gerne einmal ein Glas Rotwein trinken möchte und eine kleine Reise, wenn schon nicht nach Malle doch wenigstens an die Nord oder Ostsee unternehmen wollte. Auch hätte ich das Bedürfnis meinen Enkelkindern zu Weihnachten oder deren Geburtstagen eine Kleinigkeit zukommen zu lassen.


    Auch das kann ich verstehen.


    ABER: Ist meiner Ansicht nach nicht die Aufgabe des Staates.


    Man kann ja gerne diskutieren, ob unsere Gesellschaft es sich zur Aufgabe machen sollte, dass es allen gut geht und sich jeder alles, was immer er auch will, leisten können sollte.


    Aber das ist eine Phantasie-Welt. Die Realität sieht anders aus.


    Global betrachtet zählt ein H4ler in Deutschland noch immer zu dem reichsten Fünftel der Weltbevölkerung. Wenn wir alle Güter, alle Energie usw. unter allen Menschen dieser Welt gleich verteilen wollten, müsste selbst ein H4ler noch derbe Abstriche hinnehmen.


    Und weiterhin global betrachtet können wir in Deutschland diesen Standard eben nur dadurch halten, dass unser Wirtschaftssystem weiterhin so funktioniert, wie es das bis jetzt getan hat, auch wenn es nicht perfekt ist.


    Deutschlandweit betrachtet sieht es so aus, dass die arbeitende Bevölkerung immer grössere Lasten zu tragen hat, und das diese auch in der Zukunft nicht abnehmen werden (Stichwort Überalterung der Bevölkerung, Steigende Kosten im Gesundheitssystem).


    Also wird sich jemand, der arbeiten geht und auch die H4-Bezüge mitbezahlen muss, irgendwann fragen: Wieviel ist mir eigentlich zumutbar? Wofür komme ich eigentlich auf?


    Tja, und wenn dann kommt:


    Zitat

    dass auch ich vielleicht gerne einmal ein Glas Rotwein trinken möchte und eine kleine Reise, wenn schon nicht nach Malle doch wenigstens an die Nord oder Ostsee unternehmen wollte. Auch hätte ich das Bedürfnis meinen Enkelkindern zu Weihnachten oder deren Geburtstagen eine Kleinigkeit zukommen zu lassen.


    Dann frage ich mich: Wird der mit dieser Antwort einverstanden sein oder nicht?


    Und wenn sehr viele damit nicht einverstanden sind, dann werden sie entsprechenden Druck ausüben, dass die Sätze gesenkt werden. Und die Mehrheit der Bevölkerung ( = Wähler) besteht nun einmal nicht aus H4lern ...

    @ Kitty


    Zitat

    Es mag ja außerhalb deines Verstandes liegen aber es gibt sehr sehr viele Menschen die Hartz4 beziehen obwohl sie täglich zur Arbeit gehen.


    ist mir durchaus klar, aber ist die Ursache dafür nicht der Arbeitgeber, der diese niedrigen Löhne zahlt? Oder muss dafür die Allgemeinheit geradestehen? Ich kann verstehen, warum Du Dich in dieser Art und Weise ausnutzen lässt, oftmals hat man auch durch die Art, wie H4 angelegt ist, einfach keine Wahl.


    Zudem hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ich die Situation von Kindern unter H4 nicht einschätzen kann ...


    Mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass der Sozialstaat dazu da sein sollte, Menschen, die in Not geraten sind, zu helfen. Aber eben auch nicht mehr.Meiner Ansicht nach geht es nicht darum, ein "würdiges Leben" zu ermöglichen (zumal gerade Dinge wie Alkohol, Zigaretten oder TV wohl kaum dazu geeignet sind), sondern das Überleben zu ermöglichen. Und darum, die Möglichkeit zu schaffen, da auch selber wieder herauszukommen.


    Und dafür ist die derzeitige Höhe der H4 - Sätze durchaus angemessen - aber es erfordert natürlich auch Disziplin, damit auszukommen. Wer sich von dieser Kohle eben auch noch Drogen (Tabak und Alkohol) finanzieren möchte, oder sich immense Tieraztkosten ans Bein binden will, der hat offenbar nicht begriffen, in welcher Lage er sich befindet.


    @ Sven


    Wer sagt denn, dass wir untätig sind ??? Es ist ganz bestimmt nicht mein Ziel, in H4 zu verweilen. Zudem habe ich mich in keinster Weise über "Sozialschmarotzer" ausgelassen oder irgendwem unterstellt, er wäre zu faul zum Arbeiten.


    Da Du dieses Thema allerdings in dieser Weise aufgreifst, liegt es nahe zu vermuten, dass Du manchmal unter solchen Anschuldigungen zu leiden hast - und wer weiss? Wenn Dir so etwas häufiger unterstellt wird, vielleicht ist ja was dran? Denk mal drüber nach ...


    @ all


    Vielleicht kann ja mal jemand begründen, warum die Hartz 4 - Sätze erhöht werden sollten. Da kam bislang noch nicht allzuviel ...


    Mal etwas überspitzt gefragt:


    Soll man sich von Hartz 4 demnächst dann auch ein Auto leisten können?
    Vielleicht auch noch einen Zweitwagen (z.B.: Cabrio für den Sommer) ?
    Oder vielleicht den täglichen Joint vom Dealer um die Ecke?


    Oder etwas weniger überspitzt:


    Den 42 Zoll Flat TV aus dem "Blöd-Markt"?
    Ein iPhone mit "All net Flatrate"?
    Vielleicht einen zweiwöchigen Urlaub auf Malle?


    Und genauso eben?


    Eine Schachtel Zigaretten täglich?
    Eine Flasche Rotwein pro Tag?
    GEZ- Gebühren (von denen man ja als H4ler unverständlicherweise befreit ist ...)?
    Einen weiteren Hund, der die Strassen vollkackt?


    Meine Antwort auf all diese "Vorschläge" wäre: Nein!


    Was durch H4 finanzierbar sein sollte, wäre - neben Lebensunterhalt und Wohnung:


    - (Weiter)Bildung (Zugang zum Internet, zu Bibliotheken, zu Schulungen, zu Ausbildungsangeboten)
    - medizinische Versorgung


    ... viel mehr fällt mir auf Anhieb nicht ein, vielleicht kann ja wer diese Liste ergänzen, das wäre zumindest einmal konstruktiv ...

    @ helpman


    Zitat

    Das braucht jemand der arbeitet auch nicht!


    Der Unterschied ist nur der, dass jemand, der die Kohle selber erwirtschaftet/erarbeitet, selber bestimmen kann, was er damit macht: Ob er es einfach für Kaugummis, Champagner, Luxusautos oder Bier ausgibt, ist seine Sache.


    Aber jemand, der seine Kohle von der Allgemeinheit erhält, weil er selber nicht arbeitet - aus welchem Grund auch immer - soll gefälligst darauf achten, dass er die ihm zugeteilte Kohle nicht verschwendet. Denn wenn er etwas zu verschwenden übrig hat, ist dieser Anteil zu viel an H4 und sollte gekürzt werden.


    Ich bin durchaus dafür, dass der Staat denjenigen hilft, die Hilfe benötigen.


    Aber ich bin dagegen, dass zu viel geholfen wird. Und Alkohol, Tabak, TV und Haustiere sind nun mal nicht überlebenswichtig - wer sich diese Art Luxus leisten möchte, der soll dies tun. Aber nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit.

    Die Frage lautet: „Sollen Hartz-IV-Empfänger mehr Geld bekommen“


    Diese Frage ist natürlich zu undifferenziert gestellt.


    Aus Sicht des H4-Empfängers ist es natürlich attraktiv, mit "Ja" zu antworten. Genauso ist es aus Sicht derer, die H4 mit erwirtschaften müssen, attraktiv, mit "Nein" zu antworten.


    Aus meiner Sicht (H4 in einem 2-Personen-Haushalt ohne Kinder) kann ich sagen: Mit dem derzeitigen Satz kommt man aus, mit viel Disziplin (und die darf die Gesellschaft m.A. nach auch erwarten) wäre es auch mit einem geringeren Satz durchaus möglich, über die Runden zu kommen.


    Um einige Klischees zu Einspar-Potential zu bedienen:


    • Ein H4ler muss nicht zwangsweise rauchen
    • Ein H4ler muss keinen Alkohol trinken
    • Ein H4ler muss nicht Fernsehen
    • Ein H4ler muss keine Haustiere haben


    Alles drei interessiert mich persönlich nicht die Bohne und könnte m.A. nach gestrichen werden.


    Ich kann allerdings (leider? / zum Glück?) nicht über Haushalte mit Kindern mitreden, da könnte die Sache durchaus anders liegen, wie auch die aktuelle politische Diskussion nahelegt.


    Aus Sicht derer, die arbeiten und die H4-Zahlungen letztlich finanzieren kann ich gut verstehen, wenn gerade oben genannte Klischees als Argument für eine Kürzung bemüht werden. Warum sollte einer, der jeden Tag arbeiten geht, mit seinen der Gesellschaft bereitgestellten Sozialbeiträgen auch solchen "Überfluss" mitbezahlen?


    Das geflügelte Wort eines Herrn Westerwelle: "spätrömische Dekadenz" ist zwar masslos übertrieben, aber angesichts solcher Misstände zielt es durchaus in die richtige Richtung.


    H4ler tragen die Verantwortung dafür, dass das soziale Gleichgewicht auf ihrer Seite der sozialen Sicherungssysteme nicht ins Ungleichgewicht gerät - nur wenn sie dieser Verantwortung gerecht werden, ist der "anderen Seite" vermittelbar, dass sie ihrerseits ihrer Verantwortung gerecht wird.

    Hi,


    Das Jobcenter schreibt uns nach nunmehr dreieinhalb Jahren H4, dass unsere Miete den zulässigen Richtwert überschreitet.


    Richtwert 2-Personen-Haushalt: 444,-
    Unsere Warmmiete inkl.Heizung u. Warmwasser: 492,-
    Wohnkosten vom Amt: 484,36


    Rügen die jetzt da tatsächlich die Differenz von 7,64 ???


    Die schreiben, dass wir entweder einen Grund vorweisen müssen, warum diese Überschreitung gerechtfertigt ist.


    Schwangerschaft/Behinderung/Krankheit/Kinder fallen weg
    lange Wohndauer (4 Jahre) ? Keine Ahnung


    Ansonsten sollen wir mit dem Vermieter verhandeln ... na klar! Oder nen Untermieter reinnehmen. Oder umziehen.


    Was bedeutet dies denn nun? Die Differenz von € 11,64 zukünftig selber zahlen?`Oder wird dann von 492,- auf 444,- runtergerechnet und wir müssen die verbleibenden € 48,- selber zahlen?


    Weiss jemand noch einen anderen Ausweg / Taktik gegenüber dem Amt / etc. ...?

    Hallo,


    ein Freund von mir ist Musiker. Weil es in letzter Zeit mit den Auftritten nicht mehr so lief und er pleite war, beantragte er ALG2 und bekommt diess ab Februar.


    Zudem sind seine beiden Konten "am Anschlag" (zusammen ca. 3000 € im minus)


    Dazu meine erste Frage: Wenn er sein ALG2 aufs Konto bekommt, ist dieses ja sofort "weg", weil die Banken den Dispo gekündigt haben - was tun?


    Desweiteren ist es jetzt schon sicher, dass er im Juni wieder eine grosse Tour hat und damit ca. 4000,- Euro verdienen wird.


    Wenn er also den Bezug von ALG2 zu Anfang Juni/Ende Mai "kündigt" (wie macht man das eigentlich?) - muss er dann vom Einkommen im Juni widerum etwas zurückzahlen?


    Cheers,
    Hoppel

    Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Leistungen bezogen habt wird es sicherlich so sein das die ARGE die Abrechnungen der letzten Jahre sehen will


    Naja, wir haben die nie aufgehoben oder so - Papierkram is nich so unser Ding ...


    Verstehe ich gar nicht wieso ihr diese nicht bei dem Widerbewilligungsantrag mit abgeben müßt.


    Hat noch nie jemand danach gefragt, in den letzten drei Jahren, seit wir hier in Berlin wohnen.

    Hallo,


    wir haben dieses Jahr eine Nachzahlung über gute € 400,- Euronen ...


    Letztes Jahr gab es eine Rückzahlung über ca. 60,- Euro, das Jahr davor eine Nachzahlung über 80,-, wie es die Jahre davor war, weiss ich gar nich mehr so genau, ist aber nie wirklich an die 100,- Euro gegangen weder Nachzahlung noch Erstattung - und bislang haben wir das ganze auch noch nie an die ARGE gemeldet - weder bei Nachzahlung noch bei Erstattung.


    Allerdings bei der jetzigen Nachzahlung kriegen wir das nicht mehr allein hin und haben die ARGE angeschrieben mit der Bitte um Übernahme der Kosten.


    Nun meine Fragen:


    Wollen die auch die Abrechnungen der vorangegangenen Jahre sehen?
    Wenn ja, was kann uns dann blühen, weil wir die Erstattungen nicht gemeldet hatten?


    Und: Übernimmt die ARGE die Nachzahlung (komplett/anteilig)?


    Liebe Grüße,
    Hoppel

    Jetzt, wo ich das hier lese, muss ich sagen, dass mir der Tag, an dem ich mich bei dem Träger der Massnahme angemeldet hatte, so ziemlich genau diesen Eindruck vermittelt hat.


    Ich hatte dort angerufen und sollte vorbeikommen, um mich anzumelden. Man sagte mir, ich könne jederzeit kommen, die Öffnungszeiten seien zwischen 8 - 15 Uhr.


    Am nächsten Morgen war ich 5 nach 8 da - sonst niemand, der eventuell vor mir an der Reihe gewesen wäre.
    Es dauerte nun bis 9:15 h, bis die Damen, die für die Anmeldung zuständig waren, Ihre "Frühstückspause" (wenn die um 8 aufmachen, startet der Tag doch nicht mit einer Pause, oder habe ich da etwas falsch verstanden?) beendet hatten und sich bequemten, mich endlich aufzurufen. Die kamen wirklich zu viert aus dem Gemeinschaftsraum, einige noch ein Stückchen Kuchen auf einem Teller tragend, und sagten freundlich "Guten Morgen". Inzwischen waren auch 5 weitere "Kunden" anwesend.


    Die ganze Anmeldung dauerte dann keine drei Minuten ...


    Meine Vorstellung von einem Unternehmen, dass sich irgendeiner Konkurrenz erwehren müsste, bzw. dass am freien Markt bestehen muss, indem es Kundenservice beitet, sehen da irgendwie anders aus.


    Mein Eindruck war vielmehr der: "Der kann ruhig warten, weglaufen darf er ja nicht" ...


    Ich habe den Eindruck, dass hier irgendetwas fürchterlich schief läuft. Ich habe zwar keine Ahnung, was so ein Träger an einer Schulungsmassnahme verdient, aber wenn ich mir den Laden so ansehe, glaube ich dass der Betrag pro "Kunde" drei bis vierstellig ausfallen dürfte - für einen zweiwöchigen Kurs ...


    So zumindest mein Eindruck ...

    Hi Ho,


    ich habe doch keine Angst vor meinem Fallmanager ...


    Ich möchte einfach nur vermeiden, dass ich irgendetwas falsch mache (immerhin bin ich bei Hartz IV noch "ganz neu" ...).


    Im Übrigen habe ich die Krankmeldung auch nicht persönlich abgegeben und hatte auch nicht vor, persönlich vorstellig zu werden wegen der "Gesundmeldung" (soweit kann ich noch klar denken ;) )


    Ich wollte an sich wissen, wie das nun mit der Massnahme läuft, die ich ja nicht angetreten hatte - ob ich nun auf meinen Fallmanager warten muss, bis er mich wieder einlädt oder ob ich da besser aktiv auf ihn zugehen soll. Dazu möchte ich auch erwähnen, dass ich auf diese Massnahme ("Bewerbungstraining") nun nicht sonderlich scharf bin, weil ich weiss, wie man sich bewirbt.
    Es würde für mich persönlich eher Sinn machen, irgendwo unter zu kommen (zur Not auch als Praktikant), wo ich mich mit den Sachen, die ich gut kann, beweisen kann, um so eventuell wieder die Aussicht zu haben, schnell wieder in Lohn und Brot zu kommen. Leider sieht mein Fallmanager dies etwas anders, weil ich meine Fähigkeiten leider nicht "schwarz auf weiss", also mit irgendwelchen Scheinen / Zertifikaten belegen kann, ich habe mir das alles selber beigebracht (Programmieren, Web Design, Serveradministration).


    Tja, an sich bin ich etwas ratlos, wie ich mich gegenüber der ARGE verhalten soll - ich bin mir ziemlich sicher, dass ich es auch ohne Bemühen seitens ARGE schaffen werde, wieder einen Job zu finden, der mir liegt. Daher befürchte ich, dass Interventionen/Hilfen der ARGE eher kontraproduktiv sein werden und würde diese gerne auf die reine Zahlung der Unterstützung reduzieren, wenn es irgendwie ginge.


    Aber naja, das Leben ist kein Wunschkonzert ...

    Ja klar, Karankmeldung habe ich eingereicht, und auch die Verlängerung bis Freitag ...


    Im Prinzip müsste es ja dann reichen, dass ich die allgemeine Hotline anrufe und denen sage, was mir der Träger gesagt hat und dass ich ab sofort wieder zur Verfügung stehe.


    Oder sollte ich auch gleich um einen Termin mit meiner Fallmanagerin ersuchen?

    Hallo,


    ich sollte eigentlich an einer Massnahme "Bewerbungstraining" teilnehmen.
    Nun war ich leider krank, bevor die Massnahme losging und die vom Träger sagen, da die Massnahme bereits seit zwei Wochen läuft, kann ich nun nicht mehr daran teilnehmen.


    Meine Krankschreibung ging bis gestern (Freitag).


    Muss ich mich nun Montag beim der ARGE wieder "gesund melden" und Anfragen, ob ich eine Ersatzmassnahme machen kann oder melden die sich automatisch wieder bei mir?

    Hallo,


    wir (m, 36 und w, 25) erhalten seit einem Monat ALG 2


    Meine Freundin hat ein Nebengewerbe angemeldet, und wie es aussieht, könnten wir daraus nun ein Vollgewerbe machen.
    Die Zeichen stehen insofern günstig, dass wir jetzt von vielen Seiten Signale erhalten, dass unsere Dienstleistung benötigt wird.


    Ich rechne damit, dass wir die Sache zu zweit innerhalb eines Jahres soweit aufbauen können, dass es rentabel betrieben werden kann und wir zu zweit auch davon leben könnten.


    Jetzt meine Fragen:
    Das Nebengewerbe läuft auf meine Freundin, sie würde dann auch als Inhaberin des Vollgewerbes fungieren.
    Ich selber möchte daran mitwirken, aber nicht als Inhaber mit eingetragen werden.


    Wäre folgende "Konstruktion" denkbar?


    Sie erhält als Inhaberin von der ARGE Einstiegsgeld und ich könnte als "Praktikant" solange mitarbeiten, bis es vernünftig läuft.


    Glaubt ihr, das wäre so machbar? Habt Ihr eventuell eine andere Idee, wie man das hinbiegen könnte?


    Hintergrund ist der, dass ich noch einen Haufen Schulden aus einer alten Firmenpleite am A**** habe und wenn ich da Mitinhaber wäre, meine Gläubiger die Sache ziemlich stark erschweren könnten, was dann wiederum die Aussicht auf einen erfolgreichen Unternehmensaufbau sehr verringern würde ...


    Wer weiss Rat?


    Ach ja, und wie geht man am besten vor, um das so (oder auch anders) zu beantragen?

    Die Frage ist, ob es relevant ist, wofür das geld ausgegeben wurde.


    Es handelt sich hierbei darum, dass noch diverse private Schulden offen waren und der grösste Teil dieser im Beispiel genannten 4000 Euro nun hierfür verwendet wurde.


    Das bedeutet, dass ich für den Verbleib des Geldes auch keine Quittungen etc. habe.


    Inwiefern ist dies nun für den Anspruch relevant, sprich, könnte man mir vorwerfen, ich hätte das Geld zu hause unter der Matratze und wäre deswegen nicht anspruchsberechtigt?


    Zur Freibetrgaberechnung habe ich Übrigen einen Betrag von 150,- Euro pro Lebensjahr herangezogen und berücksichtigt, dass der Freibetrag auf die Lebensgemeinschaft im Ganzen berechnet wird.


    Konkret sieht es so aus:


    Ich 36 J.
    Sie 25 J.
    Antragsstellung Anfang Dezember


    Vermögen auf Ihrem Konto: ca. 10000 (davon nun 4000 Euro Ende November abgehoben und verbraucht)
    Ihr Bausparvertrag: ca. 2000


    Bei mir gubt es gar nix ...


    Somit bleiben für die Gemeinschaft ca. 8000 Euro


    Ihre Rentenversicherung: ca. 2500 (wird hier nicht berücksichtigt, weil dafür extra Freibeträge gelten...)
    Berechneter Freibetrag : 9150


    Somit sind wir ja unter der Freigrenze...


    Stimmt das so in etwa?

    Hallo,


    ich hab da noch eine Sache, die mir nicht ganz klar ist.


    Wie sieht es aus, wenn vor der Antragstellung noch Vermögen vorhanden war, was über den Freigrenzen lag?


    Als Beispiel: 1 Woche vor Antragstellung sind noch 8000 Euro vorhanden, die Freigrenze liegt bei 5000 Euro.
    Nun werden 4000 Euro ausgegeben - ist das dann für die Berechnung des Anspruchs von Belang?


    Liebe Grüße

    Hallo,


    Habe bislang noch null Erfahrung mit Hartz 4 und Co - ab Ende januar ist es aber voraussichtlich so weit ...


    Jetzt brennt mir grad folgendes unter den Nägeln:


    Meine Partnerin erhält derzeit ALG 1, ich werde Ende Januar ALG 2 beantragen.


    Nun hat sie (25 jahre alt) noch ein Vermögen von etwa 12000 Euro auf einem Sparkonto.


    Ich selber hab gar nix - und es gibt jede Menge Vollstreckungsbescheide gegen mich wegen meiner Unternehmenspleite ...


    Wie läuft das jetzt mit der Vermögensanrechnung? Ich (36 J. alt) als ALG 2 Antragssteller darf ja nix haben ausser bis Freigrenze (also ca. 5000 Euro) - aber wenn ich ich sie hätte, würden sie ja gepfändet.


    Sie muss ja ihr Vermögen dann auch angeben, oder ist sie da wegen ALG 1 und so noch aussen vor?


    Wenn dann ihr Vermögen auch angerechnet würde, würde dieses dann mit meinem Freibetrag verrechnet, auch wenn es auf ihrem Konto bleibt - oder könnten dann meine Gläubiger versuchen, bei ihr zu pfänden?


    Ist offenbar irgendwie ziemlich kompliziert, dieser ganze Kram ...