BG löst sich auf

  • Hi,


    meine Partnerin und ich haben uns getrennt und sie will zu Anfang Dezember umziehen.


    Bislang leben wir in einer Zweiraumwohnung - die Kosten übersteigen leicht den zulässigen Höchstsatz und wir wurden vor ca. 2 Monaten aufgefordert, die Kosten zu senken (das nur nebenbei, falls sich das auf meine Frage auswirkt ...).


    Wenn sie dann auszieht, wie wird die Wohnsituation für mich aussehen? Wielange habe ich, um mir entweder eine neue Wohnung zu suchen oder aus H4 rauszukommen, bis ich gezwungen werde, die Wohnung zu verlassen? Wieviel Miete (hoffentlich alles wie bisher) übernimmt das Amt während dieser Zeit?


    Es sieht so aus, dass ich einkommensmässig in ca. 3 Monaten diesen ganzen H4 Mist hinter mir haben werde, daher wäre es äusserst unschön, wenn ich bis dahin meine Wohnung räumen müsste.


    Was muss ich meinem Jobcenter-Berater mitteilen, welche Unterlagen benötigt er gegebenenfalls?

  • Hallo Hoppelfritze,


    wie Du schreibst, wurdest Du schon vor 2 Monaten aufgefordert die Kosten der Unterkunft zu senken, nachdem diese für einen 2-Personen-Haushalt als unangemessen erachtet wurden. Der Auszug Deiner Partnerin ändert daher nichts an der Tatsache, dass Du nun noch 4 Monate Zeit hast, diese Kosten z. B. durch Untervermietung oder Wohnungswechsel zu senken. Bis zu diesem Zeitpunkt wird Dir das Job-Center die Kosten der Unterkunft wie bisher bezahlen.


    Sollte für Dich benannter Glücksfall eintreten und Du bist in 3 Monaten weg von H4, dürfte sich für Dich das ganze Thema ja erledigt haben. Melde also bitte umgehend den Auszug Deiner Partnerin und weise Deinen SB auf diese Übergangsregelung von 6 Monaten hin.


    Gruß Gawain