Steuerschulden mit Darlehen begleichen

  • Hallo,


    Ich habe Steuerschulden in Höhe von ca. 10.000 ,- Euronen, beziehe derzeit ALG 2.


    Jetzt hat sich ein Verwandter bereit erklärt, diese Schulden für mich zu bezahlen (ich muss ihm dass dann, so gut es geht, abstottern), damit ich in die Lage versetzt werde, mich wieder selbständig zu machen.


    Meine Frage: Wenn ich das Geld von ihm in bar erhalte, um dieses direkt bei der Finanzkasse einzuzahlen, was wird das Jobcenter dazu sagen?


    Wie sähe es aus, wenn mein Verwandter das Geld dort selber einzahlt, ohne dass ich das Geld in die Finger bekomme?


    Gilt das überhaupt als anrechenbares Einkommen? Kann das Jobcenter daraufhin alle weiteren Zahlungen an mich stoppen? Oder ist das eine Sache, die mit Einkommen nichts zu tun hat?


    Liebe Grüße

  • Vorzugsweise solltest Du dieses Geld nie in die Hände bekommen, deshalb der zweiten Variante (Verwandter zahlt das Geld direkt an das Finanzamt) den Vorzug geben. Nicht vergessen einen Darlehensvertrag aufzusetzen, aus welchem hervorgeht, dass es sich um ein zweckgebundenes Darlehen zur Tilgung von Steuerschulden handelt.

  • bestünde die Möglichkeit, die Raten für das Darlehen in die Anlage EKS (Erklaerung-Einkommen-Selbstaendiger) zu übernehmen ? Zum Beispiel in die Zeile B16 "Tilgung bestehender betrieblicher Darlehen" ?

    Beste Grüße
    Wolfgang