Mal wieder Nebenkostenabrechnung ...

  • Hallo,


    wir haben dieses Jahr eine Nachzahlung über gute € 400,- Euronen ...


    Letztes Jahr gab es eine Rückzahlung über ca. 60,- Euro, das Jahr davor eine Nachzahlung über 80,-, wie es die Jahre davor war, weiss ich gar nich mehr so genau, ist aber nie wirklich an die 100,- Euro gegangen weder Nachzahlung noch Erstattung - und bislang haben wir das ganze auch noch nie an die ARGE gemeldet - weder bei Nachzahlung noch bei Erstattung.


    Allerdings bei der jetzigen Nachzahlung kriegen wir das nicht mehr allein hin und haben die ARGE angeschrieben mit der Bitte um Übernahme der Kosten.


    Nun meine Fragen:


    Wollen die auch die Abrechnungen der vorangegangenen Jahre sehen?
    Wenn ja, was kann uns dann blühen, weil wir die Erstattungen nicht gemeldet hatten?


    Und: Übernimmt die ARGE die Nachzahlung (komplett/anteilig)?


    Liebe Grüße,
    Hoppel

  • Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Leistungen bezogen habt wird es sicherlich so sein das die ARGE die Abrechnungen der letzten Jahre sehen will.Verstehe ich gar nicht wieso ihr diese nicht bei dem Widerbewilligungsantrag mit abgeben müßt.Wenn ihr mal etwas rausbekommen habt und dann wiederum nachgezahlt habt wird sich das die Waage halten.In den meisten Fällen übernimmt die ARGE komplett die Nachzahlungen.Kommt immer darauf an auf was sich die Nachzahlung bezieht.Warmwasserkosten müßt ihr selbst tragen.

  • Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Leistungen bezogen habt wird es sicherlich so sein das die ARGE die Abrechnungen der letzten Jahre sehen will


    Naja, wir haben die nie aufgehoben oder so - Papierkram is nich so unser Ding ...


    Verstehe ich gar nicht wieso ihr diese nicht bei dem Widerbewilligungsantrag mit abgeben müßt.


    Hat noch nie jemand danach gefragt, in den letzten drei Jahren, seit wir hier in Berlin wohnen.

  • Natürlich werden die Abrechnungen jährlich dem Amt eingereicht. anhand der Nachzahlung oder der Gutschrift wird die Neuveranlagung, sprich Abschlagszahlung der ARGE berechnet. Entweder, du bekommst eine mehr Geld oder gar Abzug.
    Ich habe voriges Jahr knallhart über 100€ zurückzahlen müssen, da das Amt zuviel zahlte. Aus diesem Grunde versuchen, selbst etwas zurück zu legen.

  • Alle Kunden der ARGE unterliegen dem §66 Abs. I welcher angiebt, dass alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt zu geben sind.


    Hierzu gehören auch Jahresrechnungen der Betriebs- oder Heizkosten. Wenn es in den vergangenen Jahres Guthaben gegeben hat und damit vermutlich auch Abschläge gesenkt worde sind, wird sich definitiv eine Überzahlung ergeben.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter