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Abfindung vom Vermieter

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  #1  
Alt 28.02.2010, 17:56
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Beiträge: 1
Standard Abfindung vom Vermieter

Hallo,

da Harzt-IV Empfänger trotz ausgesprochener fristloser Kündigung wg. Mietrückstand die Whg nicht räumt, bietet Vermieter dem HE unter Berücksichtigung der Schadensbegrenzung und um Kosten für eine Räumungsklage zu sparen, eine Abfindung an, um den HE zur Räumung zu bewegen. Frage: Muss der HE diese Abfindung bei der ARGE als Einnahmen melden?

Danke für Antworten
Holzi
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  #2  
Alt 01.03.2010, 15:20
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Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Ja. Natürlich. Warum sollte er das nicht müssen?

Grüße,
Joachim
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