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ALG 2 Antrag:Probleme mit Sparbüchern

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  #1  
Alt 25.06.2010, 18:03
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Frage ALG 2 Antrag:Probleme mit Sparbüchern

Hallo.
Ich bin neu hier und bräuchte dringend eure Hilfe.
Ich habe einen Antrag auf Hartz 4 gestellt.Dies wurde bezüglich meines Vermögens auf meinen 2 Sparbüchern abgelehnt. Auf beiden Sparbüchern sind ca. 3.500 Euro drauf.
Meine Eltern haben es für mich all die Jahre angespart.
ALG 2 plus eine Wohnung wurden auf Grund des Betrags abgelehnt.
Nun will ich Widerspruch einreichen.
Habt Ihr eine Idee was ich tun kann?
Vielen Dank schon mal im voraus!!!!!!!
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  #2  
Alt 25.06.2010, 20:18
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Beiträge: 365
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Du hast doch einen Freibetrag der unberührt bleibt. Dein alter mal 150 €.
Grundfreibetrag für volljährige Leistungsbezieher und deren Partner

Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro.

Link: http://www.sozialleistungen.info/con...vermoegen.html
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  #3  
Alt 25.06.2010, 21:33
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Edgars Antwort ist richtig. Bei "solchen" Fragen wäre es - auch künftig - immer gut, auch das Lebensalter anzugeben. Manchmal helfen einige Details mehr für eine konkretere schnellere Beantwortung.
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  #4  
Alt 27.06.2010, 14:08
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Registriert seit: 25.06.2010
Ort: Siegen
Beiträge: 3
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Bin laut Brief der ARGE 3.800 Euro über der Grenze.
Die Frage ist,was ich jetzt machen soll.
Die ARGE hat geschrieben,das ich mich 1 Jahr und 5 Monate davon ,,ernähren" könnte.
Ich könnte auch einen Widerspruch einlegen....bloß,macht das Sinn??
Dann stellt sich mir noch die Frage,wann ich dann erneut einen Antrag auf ALG 2 stellen kann.Erst nach einem Jahr und fünf Monaten?

Ich danke euch für eure Antworten.
Lg,
B.
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  #5  
Alt 27.06.2010, 15:14
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Beiträge: 1.951
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ja, aber 3800 euro und 17 monate inkl. miete davon leben!? das wären ja nur 223 euro im monat. zudem musst du dich ja auch privat krankenversichern. hast du wirklich keine anderen einkünfte? von 3800 euro kann man maximal 5 monate leben, mit angemessener miete und privater kv.
also wiederspruch gegen die lange laufzeit einlegen.
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  #6  
Alt 27.06.2010, 21:19
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Ort: Siegen
Beiträge: 3
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Die Miete ist laut ARGE nicht mit in begriffen für diese Berechnung.Und für arge heißt es kein Unterhalt-keine Wohnung.
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  #7  
Alt 28.06.2010, 16:13
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Registriert seit: 01.05.2010
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Beiträge: 40
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Aufjedenfall Widerspruch einlegen weiß ja nicht wo die leben ... aber du musst ja wenn du davon leben willst auch iwo leben müssen ... bescheuert einfach in diesen staat sollste wirklich nur überleben
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