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Anrechnung bei ALG 1 und ALG 2

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  #1  
Alt 26.12.2007, 16:07
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Ort: Mannheim
Beiträge: 20
Standard Anrechnung bei ALG 1 und ALG 2

Hallo,

Habe bislang noch null Erfahrung mit Hartz 4 und Co - ab Ende januar ist es aber voraussichtlich so weit ...

Jetzt brennt mir grad folgendes unter den Nägeln:

Meine Partnerin erhält derzeit ALG 1, ich werde Ende Januar ALG 2 beantragen.

Nun hat sie (25 jahre alt) noch ein Vermögen von etwa 12000 Euro auf einem Sparkonto.

Ich selber hab gar nix - und es gibt jede Menge Vollstreckungsbescheide gegen mich wegen meiner Unternehmenspleite ...

Wie läuft das jetzt mit der Vermögensanrechnung? Ich (36 J. alt) als ALG 2 Antragssteller darf ja nix haben ausser bis Freigrenze (also ca. 5000 Euro) - aber wenn ich ich sie hätte, würden sie ja gepfändet.

Sie muss ja ihr Vermögen dann auch angeben, oder ist sie da wegen ALG 1 und so noch aussen vor?

Wenn dann ihr Vermögen auch angerechnet würde, würde dieses dann mit meinem Freibetrag verrechnet, auch wenn es auf ihrem Konto bleibt - oder könnten dann meine Gläubiger versuchen, bei ihr zu pfänden?

Ist offenbar irgendwie ziemlich kompliziert, dieser ganze Kram ...

Geändert von Hoppelfritze (26.12.2007 um 16:09 Uhr)
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  #2  
Alt 26.12.2007, 20:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

"oder könnten dann meine Gläubiger versuchen, bei ihr zu pfänden?"

Eine Pfändung bei deiner Partnerin wegen deiner Schulden ist nicht möglich. Das wäre auch dann nicht möglich, wenn Ihr verheiratet wäret.
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