Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

- Anzeige -

Anrechnung einer Schenkung?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.12.2010, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 2
Unglücklich Anrechnung einer Schenkung?

Hi ich bräuchte dringend Hilfe,
ich habe im letzten Jahr Geld von meinen Eltern geschenkt bekommen, In diesem Jahr ist die Firma meiner Eltern Pleite gegangen. Es bleiben Schulden übrig u.a. Finanzamt, Bank ....
Beide Elternteile haben Hartz 4 beantragt.. Jetz habe ich Angst das. dass Geld zurück gefordert wird? Kann das passieren? Von der bank oder Finanzamt oder Arbeitsagentur??? Muss ich es zurückzahlen? Hilfe !!!!

Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.12.2010, 19:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Ja, das kann passieren, dass das Geld zurückgefordert wird und zwar vom Leistungsträger (Arge/Job-Center), bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Bleibt die Frage, ob Du das Geld noch hast.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.12.2010, 19:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 2
Standard

Oh das Geld habe ich nicht mehr. Muss ich dann das Geld zurückzahlen oder bekommen meine Eltern die Forderung?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.12.2010, 20:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Naja, was nicht mehr da ist, kann man ja kaum zurückfordern. Du hast dahingehend nichts zu befürchten. Allerdings könnte das jemand vor dem Hintergrund der Firmenpleite in einem etwas schummrigeren Licht sehen
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.12.2010, 02:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
etwas schummrigeren Licht sehen
so sehe ich dass auch. denn im rahmen einer rückwirkenden vermögensprüfung deiner eltern im zusammenhang mit dem hartz4-antrag werden die 100% darauf kommen. fakt ist nun mal, das man sein vermögen nicht verschleiern, verschenken oder verschleudern darf.
aus meiner sicht ist es in deinem fall ein verschenken um es zuverschleiern.
die arge wird nichts zurückfordern, denn man kann ja mit seinem geld machen was man will, aber es wird sehr wahrscheinlich daraus hinauslaufen, dass deinen eltern hartz4-bezüge versagt werden. wie die banken reagieren, weiss ich nicht, aber das finanzamt wird mit einer keule kommen. die sind noch schlimmer als die arge, wenns um trickserei geht. die wahrheit ist doch, dass ihr durch die innerfamiliäre schenkung einiges an geld retten wolltet. nun solles die gläubiger und desweiteren die sozialbehörden zahlen. kann sein, dass es klappt, kann aber auch sein, dass ihr eine bauchlandung macht. aber so oder so brauch ihr ja keine existenzangst zu haben, denn geld habt ihr ja wahrscheinlich genug.

(wieder einer zwischen den zeilen lesen-fall)

Geändert von lacki (08.12.2010 um 02:15 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.12.2010, 08:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hmz, man sollte vl in betracht ziehen um welchen Betrag es sich handelt.
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.12.2010, 12:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
Hmz, man sollte vl in betracht ziehen um welchen Betrag es sich handelt
das wird die delinquentin sicher nicht schreiben, oder nur die hälfte zugeben. jedenfalls so viel, das man in der familie schlecht schlafen kann. bei meinem ex-arbeitgeber war es damals ähnlich. die autos gehörten der bank, das haus und ein nenenswertes vermögen dem sohn. also haben sie hartz4 und angemesene mietkosten fürs wohnen beim erwachsenen sohn bekommen. die gläubiger, lieferanten, strom, teöefon, handwerker und vermieter sowie das einsatige personal warten heute noch aufs geld. selbst die kranken- und renten kassen gingen leer aus.

du weisst doch, wie dieses forum funktioniert. die chance, dass man jemals wieder was von einem fragendem hört, ist aüsserst gering.

Geändert von lacki (08.12.2010 um 12:13 Uhr)
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anrechnung einer Übergangsgeld-Nachzahlung als Einkommen? MM003 Einkommensanrechnung 4 11.11.2010 19:50
Anrechnung einer Rentennachzahlung monz Einkommensanrechnung 0 12.12.2009 08:38
Schenkung von Sachgütern Dave Einkommensanrechnung 11 20.11.2008 08:51
schenkung/erbschaft nach harz4 jaisn777 Einkommensanrechnung 0 06.11.2008 03:53
Anrechnung einer geerbten LV helga54 Vermögensanrechnung 0 12.06.2008 15:30