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Anrechnung von Vermögen

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  #1  
Alt 06.08.2006, 14:59
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Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 1
Standard Anrechnung von Vermögen

hallo ich wohne mit meiner Mutter in einer sogenannten Bedarfgemeinschaft. Nun ist meine Mutter (58 Jahre)
arbeitslos geworden. Inwiefern wird mein Vermögen und Gehalt bei der Berechnung von Hartz IV zugrundegelegt.

P.S.: in dem Antrag auf Hartz IV den die nette Frau vom Arbeitsamt meiner Mutter gleich mitgegeben hat, werden
meine Vermögensverhältnisse sehr genau, nach meiner Meinung, hinterfragt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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  #2  
Alt 07.08.2006, 19:48
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Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 7
Standard Re: Anrechnung von Vermögen

Es könnte passieren, dass Sie ihrer Mutter eine Art Unterhalt zahlen müssen. XD Die nehmen es doch von den Lebenden.
(Aber da müsste es eine Klausel zu Bedarfsgemeinschaften geben ... mal im Gesetz nachschauen, bei Freunden/Kollegen o.ä. die zusammen wohnen, kann es auch nicht angerechnet werden.)
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  #3  
Alt 09.08.2006, 16:08
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: Anrechnung von Vermögen

Wieso Bedarfsgenmeinschaft?
Meiner Meinung liegt hier keine vor, wenn sie selber keine Ansprüche an Hartz-IV stellen. Auch unter 25-jährige, wenn diese einer Arbeit nachgehen, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter. Die "Sippenhaft" versucht die CDU jetzt gerade erst wieder einzuführen. Ob Unterstützungszahlungen an die Mutter geleistet werden müssen, hat nichts mit Hartz-IV zu tun. Das Vermögen ist grundsätzlich unangetastet!!!!! Es zählt nur der Verdienst, wieviel eventuell an Unterstützung gezahlt werden muss. Hier gelten jedoch nicht die Hartz-IV-Regeln, sondern das BGB.
Sämtliche Dinge kenne ich nicht auswendig, dann müsste im Gegenbenfall ein Anwalt machen, aber vorneweg schon soviel:
Das unpfändbare Einkommen eines Singles beträgt ab 1.7.2005 exakt 989,99? netto, erst vom überschüssigen Betrag können TEILE als Unterstützung gefordert werden.
Die genauen Zahlen kann allerdings nur ein Anwalt im Sozialrecht geben.

Ich hoffe meine Ausführungen reichen vorerst.

Das ist lediglich meine Meinung und keine Rechtsbeihilfe

Viele Grüße

Jones
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