Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

- Anzeige -

Beiträge für Riester-Rente

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.08.2006, 11:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2006
Beiträge: 1
Standard Beiträge für Riester-Rente

Hallo!

Ich frage mich, ob es als Hartz-IV-Empfänger/in sinnvoll ist, mehr als 5 Euro im Monat für die Riester-Rente einzubezahlen. Bringt das was, wie sind die Regelungen, weiß das wer?

Danke im voraus!

DoGa
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.08.2006, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: Beiträge für Riester-Rente

Klare Antwort, ja,
1. Riesterrente wird grundsätzlich nicht zum Vermögen gerechnet
2. Durch den Mindestsparbetrag bekommt man jährlich 114? auf dem Riesterrentenkonto vom Staat gutgeschrieben (Prämie).
3. Bei Nebenverdiensten über 400? sind die Riesterrentenbeiträge abzugsfähig.
4. Falls in der Zukunft wieder Vollzeit möglich, selbst bei geringem Verdienst, sind Riesterrentenbeiträge abzugsfähig
5. Das Riesterrentenvermögen wird grundsätzlich zum Altersfreibetrag 250?/Lebensjahr gerechnet, es wird nicht auf das andere Vermögen angerechnet.
6. Es ist durchaus denkbar, das Regelungen in der Zukunft (Vermögensselbstbehalt vor Anrechnung), stärker auf die Altersvorsorge gelegt wird. D.H. Altersvorsorgebeträge werden höher nicht angerechnet.
7. Zum jetzigen Zeitpunkt, 1.10.05 bis heute, sind bei kleinen Verdiensten die Riesterrentenbeiträge nicht abzugfähig, vom 1.1.05-30.9.05 waren diese es. In der Zukunft ist es meines Erachtens wieder möglich, da dann bei Renteneintritt und kleiner Rente durch den Riestervertrag der Staat eventuell keine Hilfe leisten muss.

Gruß

Jones
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.03.2011, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von jones Beitrag anzeigen
Klare Antwort, ja,
1. Riesterrente wird grundsätzlich nicht zum Vermögen gerechnet
Jones
Da muß ich widersprechen! Da ich meine Riesterrente jährlich kündigen kann und mir dann der Rückkauffswert ausgezahlt wird, mußte ich beim ALG 2 Antrag eben diesen Rückkaufswert als Vermögen angeben. Dieser Betrag wurde dann auch voll angerechnet. Auf Nachfrage teilte mir der SB mit, das die Riesterrente nur dann nicht angerechnet wird, wenn die Auszahlung erst zum Rentenbeginn möglich ist.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.03.2011, 23:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

da hat die Sachbearbeiterin auch recht. aber seit wann gibt es denn riesterrenten, die vor dem errreichen des rentenalters kündbar sind.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.03.2011, 10:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das gibt es aber dann bekommst du die staatliche Auszahlung nicht.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.03.2011, 11:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 403
Standard

Genau so ist es. Ich habe meine gekündigt und auszahlen lassen, weil ich garnicht weiß ob ich später was vom Riestern habe.
( Gekündigt nach dem ich aus H 4 raus war, vor her geht nicht. )
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.03.2011, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 10
Standard

Man kann schon bei Erhalt von ALG 2 kündigen aber der Rückkaufswert wird dann eben als Einkommen gewertet; des weiteren bekomme ich durchaus den staatlichen Zuschuß, der aber bei vorzeitiger Kündigung nicht ausbezahlt wird. Das vorzeitige Kündigen bedeutet also in jedem Fall Verlust...
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.03.2011, 17:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 403
Standard

Du kannst vorher kündigen, aber was bringt es Dir wenn es mit den Leistungen verrechnet wird, deshalb schrieb ich geht nicht.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.03.2011, 23:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 10
Standard

Ach so! :-)

Mal eine Frage: Wohnst Du im Schwalm Eder Kreis (Hessen)?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 22.03.2011, 12:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 403
Standard

Sowas kann man auch über PN fragen. Warum möchtest Du das denn wissen?
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kann die Arbeitsagentur die Renten beiträge usw. auch streichen? damocles76 Anspruch und Leistungen 7 05.03.2011 14:09
private Riester Rente Coldplay2006 Vermögensanrechnung 3 19.05.2010 08:19
Riester-Rente mit Hartz IV TraudelWeisel2 Anspruch und Leistungen 0 19.12.2007 15:09
Anrechnung im Alter (Riester Rente) Johnny75 Einkommensanrechnung 1 29.08.2007 01:35
Rente Kati Anspruch und Leistungen 1 15.11.2006 20:47