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#1
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Hallo!
Ich frage mich, ob es als Hartz-IV-Empfänger/in sinnvoll ist, mehr als 5 Euro im Monat für die Riester-Rente einzubezahlen. Bringt das was, wie sind die Regelungen, weiß das wer? Danke im voraus! DoGa |
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#2
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Klare Antwort, ja,
1. Riesterrente wird grundsätzlich nicht zum Vermögen gerechnet 2. Durch den Mindestsparbetrag bekommt man jährlich 114? auf dem Riesterrentenkonto vom Staat gutgeschrieben (Prämie). 3. Bei Nebenverdiensten über 400? sind die Riesterrentenbeiträge abzugsfähig. 4. Falls in der Zukunft wieder Vollzeit möglich, selbst bei geringem Verdienst, sind Riesterrentenbeiträge abzugsfähig 5. Das Riesterrentenvermögen wird grundsätzlich zum Altersfreibetrag 250?/Lebensjahr gerechnet, es wird nicht auf das andere Vermögen angerechnet. 6. Es ist durchaus denkbar, das Regelungen in der Zukunft (Vermögensselbstbehalt vor Anrechnung), stärker auf die Altersvorsorge gelegt wird. D.H. Altersvorsorgebeträge werden höher nicht angerechnet. 7. Zum jetzigen Zeitpunkt, 1.10.05 bis heute, sind bei kleinen Verdiensten die Riesterrentenbeiträge nicht abzugfähig, vom 1.1.05-30.9.05 waren diese es. In der Zukunft ist es meines Erachtens wieder möglich, da dann bei Renteneintritt und kleiner Rente durch den Riestervertrag der Staat eventuell keine Hilfe leisten muss. Gruß Jones |
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#3
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Da muß ich widersprechen! Da ich meine Riesterrente jährlich kündigen kann und mir dann der Rückkauffswert ausgezahlt wird, mußte ich beim ALG 2 Antrag eben diesen Rückkaufswert als Vermögen angeben. Dieser Betrag wurde dann auch voll angerechnet. Auf Nachfrage teilte mir der SB mit, das die Riesterrente nur dann nicht angerechnet wird, wenn die Auszahlung erst zum Rentenbeginn möglich ist.
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#4
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da hat die Sachbearbeiterin auch recht. aber seit wann gibt es denn riesterrenten, die vor dem errreichen des rentenalters kündbar sind.
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#5
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Das gibt es aber dann bekommst du die staatliche Auszahlung nicht.
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#6
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Genau so ist es. Ich habe meine gekündigt und auszahlen lassen, weil ich garnicht weiß ob ich später was vom Riestern habe.
( Gekündigt nach dem ich aus H 4 raus war, vor her geht nicht. ) |
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#7
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Man kann schon bei Erhalt von ALG 2 kündigen aber der Rückkaufswert wird dann eben als Einkommen gewertet; des weiteren bekomme ich durchaus den staatlichen Zuschuß, der aber bei vorzeitiger Kündigung nicht ausbezahlt wird. Das vorzeitige Kündigen bedeutet also in jedem Fall Verlust...
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#8
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Du kannst vorher kündigen, aber was bringt es Dir wenn es mit den Leistungen verrechnet wird, deshalb schrieb ich geht nicht.
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#9
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Ach so! :-)
Mal eine Frage: Wohnst Du im Schwalm Eder Kreis (Hessen)? |
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#10
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Sowas kann man auch über PN fragen. Warum möchtest Du das denn wissen?
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