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Eigenheim viel zu groß-trotzdem "nur" Regelleistung?

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  #1  
Alt 02.07.2009, 22:17
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Lächeln Eigenheim viel zu groß-trotzdem "nur" Regelleistung?

Hallo an alle fleissigen Leser,
meine Tochter 3Jahre und ich (alleinerziehend) sind in mein Elternhaus gezogen, nachdem meine Mutter gestorben ist. Nun hat das Haus 190qm Wohnfläche und ich sehe ein, dass das unangemessen ist. Leider ist es so blöd geschnitten, dass eine untervermietung ohne Einbusse der Privatsphäre nicht realisierbar ist.
Ich habe so gekämpft meine Schwester auszubezahlen, dass ich nun wirklich mittellos bin-aber eben Hausbesitzer..
gibt es eine Möglichkeit nur den Regelsatz ohne Miet Zuschüsse zu bekommen? Mein einziges Einkommen besteht aus 164€ Kindergeld und 117€ Unterhaltsvorschuss. Mir wäre ja schon geholfen, wenn ich wenigstens zur Tafel gehen könnte und meine Krankenkasse bezahlt würde.
ich hoffe ich erscheine nicht unverschämt und es gibt irgend eine Variante, die mir helfen kann.
Vom Lastenzuschuss habe ich gehört- die Bearbeitung dauert in Berlin ca. 12Monate und selbst dann ist nicht sicher ob ich evtl. 120€ bekomme und zur Tafel darf ich damit auch noch nicht..
ganz lieben Dank, wenn jmd. Zeit hat mir zu antworten
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  #2  
Alt 02.07.2009, 23:37
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Hallo!

Also wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du noch im Haus deiner Mutter und bist Mitbesitzerin?
Also ist die Immobilie verwertbares Vermögen. Das musst du nun leider Verwerten und bis auf die Vermögensfreibeträge für Dich und deine Tochter aufbrauchen. Bis zur Verwertung des Hauses kann die die Arge ALG2 auf Darlehensbasis gewähren.
Du kannst den Verkauf des Hauses verzögern, indem du geltend machst, dass du zur Zeit nur unter Marktwert verkaufen könntest.(Wirtschaftskrise)

Schrader
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Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 02.07.2009, 23:48
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Hallihallo,
danke erstmal für die Antwort! Ich bin in das Haus diesen Monat eingezogen alleinige Besitzerin. Gibt es nicht evtl. die Möglichkeit nur 90qm zu bewohnen oder meine Tochter mit Niessbrauch im Grundbuch einzutragen, so dass es nicht verwertbares Vermögen ist.Wir wohnen ja in dem Haus und es sollte eine Absicherung fürs Alter bzw. für meine Tochter sein,wenn ich sterbe.
Dieses Darlehen-wird das im Grundbuch als Belastung eingetragen?Oder wie sichert sich der Stat mit der Rückzahlung ab? Fallen da Zinsen an? Was wenn ich nie Zahlungsfähig bin-dann erbt meine Tochter die Schulden und muss das Haus doch verkaufen?
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danke im voraus
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  #4  
Alt 03.07.2009, 00:11
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Hallo!

Das mit dem Niessbrauchrecht ist eine komplizierte Materie. Da weiss ich wirklich nichts zu.
Eine Möglichkeit mit den 90 qm sehe ich nicht, nur die Untervermietung. Und die Sache mit der Absicherung fürs Alter oder für die Tochter, dass interessiert die Arge leider nicht.

Das Darlehen von der Arge wird nicht ins Grundbuch eingetragen. Es wird ja auch nur befristet gegeben. Du hast also nicht ewig Zeit das Haus zu verkaufen. Mehr als 6000 Euro werden die dir auf Darlehensbasis ehedem nicht geben. Das wären etwa 500 Euro per Monat auf ein Jahr. Aber da brauchst du eine kompetente Beratung. Detailkenntnisse in einem solchen Fall habe ich auch nicht.

Schrader
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  #5  
Alt 03.07.2009, 00:19
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Hallo nocheinmal und Danke fürs antworten..
wäre es erlaubt 3 Räume als Lagerraum zu vermieten und dann hätte ich doch einkommen-bekommt man dann trotzdem Leistungen bewilligt?
Und wenn ich ein Darlehen bewilligt bekäme-ich habe vor wieder zu arbeiten,sobald es Arbeitsstellen gibt, die Arbeit innerhalb der Kitaöffnungszeiten ermöglichen..wie lange hat man dann Zeit das Darlehen wieder zurückzuzahlen? Ich hoffe ich nerve nicht mit den vielen Fragen.

Geändert von melitta (03.07.2009 um 00:25 Uhr)
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  #6  
Alt 03.07.2009, 00:26
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melitta, wenn du einen Teil des Hauses vermieten kannst, dann versuche doch lieber, dadurch genug Einnahmen zu erzielen, um ohne die ARGE auszukommen. Wenn du einen Antrag stellen willst, solltest du vielleicht schonmal gucken, ob du einen Anwalt findest, der dich dabei beraten kannst. Oder eine unparteiische Beratungsstelle. Der Fall ist nämlich nicht ganz einfach ...

P.S.: Solltest du ALG II nur auf Darlehensbasis bekommen, wird auch die Krankenkasse nur auf Darlehensbasis bezahlt. Das heißt, du würdest einen großen Schuldenberg aufbauen, den im Zweifelsfall deine Tochter nach deinem Tod abbezahlen müsste ...

Liebe Grüße,
Jana
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  #7  
Alt 03.07.2009, 00:29
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Nießbrauch ist das mit der betagten Oma, die ein lebenslanges Wohnrecht hat, da gibt´s ein Urteil drüber, die Hütte ist nicht zu verwerten, das ist das Eine.
Das andere Thema wäre, ob das Haus abbezahlt ist oder ob noch Kredite laufen und ob dann rechnerisch ein Vermögen vorhanden ist, wie man das rechnet weißt du? Sonst fragen, aber nicht die Arge fragen
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  #8  
Alt 03.07.2009, 00:29
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Hallo!

Als was du es vermietest ist egal, Natürlich sollte eine Marktübliche Miete rausspringen und du solltest in der Tat 80 qm, nicht 90 qm für dich und deine Tochter zur Eigennutzung behalten. Ob du dann noch Leistungen von der Arge erhältst, hängt von der Höhe der Mieteinnahmen ab.

Hier noch mal ein n Kommentar:

Zitat:
Das Arbeitslosengeld 2 ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Ein Leistungsanspruch besteht daher nur dann, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. § 12 Absatz 3 Nr. 4 SGB II regelt hiervon eine Ausnahme: Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung ist nicht zu berücksichtigen.
Eine angemessener Größe liegt vor, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Familiengröße sind für jede Person Abschläge von 20 qm vorzunehmen.
Die Verwertung des selbstbewohnten Hausgrundstücks ist aberausgeschlossen, wenn sie offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellt.
Offensichtlich unwirtschaftlich ist die Verwertung, wenn
die Betroffenen unter Berücksichtigung der Kosten mehr als 10% des Substanzwertes des Vermögens verlieren würden.
In solchen Fällen muss man allerdings damit rechnen, dass das Alg II nur als Darlehen ausgezahlt wird.
Die Behörde wird also bei einer späteren möglichen Verwertbarkeit des Vermögens das gezahlte Alg II bis zu der Grenze des geschützten Vermögensfreibetrags für sich beanspruchen.
Damit dürfte das Verhalten der Behörde korrekt sein, trotzdem sollten Sie anwaltlichen Rat bei einem Spezialisten vor Ort einholen. Ob eine Verwertung verlangt werden kann, ist eigentlich fast immer eine Frage des Einzelfalls. Nur eine genaue Einzelfallprüfung kann Sie hier vor einem möglichern Schaden schützen.
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Schrader

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Geändert von Schrader170 (03.07.2009 um 00:34 Uhr)
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  #9  
Alt 03.07.2009, 00:35
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das haus ist ohne Belstungen.
vielen Dank erstmal für die Antworten!!
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  #10  
Alt 03.07.2009, 08:26
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@melitta
Selbst wenn du "jetzt" einen Teil des Hauses vermietest, kämst du zwar kostenmäßig vielleicht an einen Punkt, an dem du für dich angemessene Wohnkosten hättest, die im Normalfall übernommen werden würden; aber alles, was du jetzt anstellst, greift nicht mehr, und zwar einerseits, weil das Haus nun mal definitiv zu groß ist, andererseits, weil in den Antragsformularen auch explizit erfragt wird, ob und was für Vermögen man in den vergangenen drei Jahren verwertet oder wie man den Vermögensstatus verändert hat. Leider. Dir bliebe also wirklich nur der Lastenzuschuss, der aber voraussetzt, dass du vom sonstigen Einkommen halbwegs über die Runden kommt. Das könnte funktionieren mit einem Minijob, dem Unterhaltsvorschuss und dem staatlichen Kindergeld. Damit hättest du beinahe alles geregelt, wenn da nicht die Krankenversicherung wäre ...
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