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#1
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Hallo
habe kleine Frage. Wir haben im 2009 im Ausland ( Polen ) eine Immobilie durch eine Erbschaft bekommen. ( 46m2 ) Da ich aber vor ein paar Monaten Arbeit verloren habe, muss ich jetzt ALG II beantragen. "Laut ALG II ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen" Wir haben zusammen einen Grundfreibetrag von ca 10.000 Euro, Der Notar hat den Wert mit ca 8500 Euro angegeben. ( Altbau usw ) In diese Wohnung ist mein Bruder seit ein paar Jahren angemeldet ( ich bekomme von ihm kein Geld ) Kann ich ALG II beantragen ? Verkaufen kann ich nicht - mein Bruder wohnt dort. ( Hauptwohnsitz) Vielen Dank Lukas |
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#2
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Warum solltest Du die Immobilie verkaufen müssen, wo doch der Wert unterhalb des Freibetrages liegt? Wenn nicht der Freibetrag durch andere Vermögenswerte in der Summe überschritten wird, sehe ich da keine Probleme.
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Vielen Dank für deine Antwort.
ist das egal, wenn die Wohnung im Ausland ist ? vor 2 Jahren hat der Notar den Wert mit 6000 Euro angegeben, jetzt 8500 euro. ( 2011 ) Kann ARGE irgendwie nochmal den Wert überprüfen lassen ? Danke |
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#4
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Zitat:
![]() aber immer wieder schön solche märchen zu hören, von wohneigentum im ausland, der nichts wert ist und obwohl dort jemand wohnt, keine mieteinnahmen bestehen. die gebrüder grimm könnten ob dieser story neidisch werden. Geändert von lacki (08.11.2011 um 14:09 Uhr) |
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