Erbschaft ohne Wert trotzdem Vermögen?

  • Also...folgendes: Meine Oma wohnt in einem zweifamilienhaus, in dem bisher auch ihre Schwiegertochter wohnte, der im Moment das Haus gehört. Diese ist erkrankt. Meine Oma sagt zu mir, wenn die Schwiegertochter sterben würde, würde ich und mein Bruder das Haus erben.


    Da meine Oma aber lebenslanges Wohnrecht in dem Haus hat, ist es für mich und meinen Bruder kaum möglich, das Haus zu verkaufen. Vermietung wäre möglich, aber erst nach grösseren Renovierungen, für das ich weder Geld noch Zeit aufwenden kann und möchte. Womöglich wird mein Bruder zu meiner Oma ins Haus ziehen.


    Für mich stellt dieses Haus überhaupt keinen Wert dar, weil ich nicht einziehen, nicht vermieten kann, da ich nichtmal in der nähe wohne und mein Bruder mir womöglich auch kein Geld für den anteiligen Wert des Hauses zahlen kann.


    Man hat mir aber gesagt, dass ein eigenheim - und das wäre es ja quasi anteilig - auch Vermögen ist und Auswirkungen auf meinen Leistungsbezug von Hartz4 hat, den ich im Moment für mich und meinen Sohn beziehe.


    Da ich aber effektiv keinen Vermögenswert an diesem Haus habe, frage ich mich, ob Hartz4 für mich wirklich gefärdet ist, bzw. in welcher Form ich diese Erbschaft überhaupt anzeigen muss, falls es denn soweit kommen sollte.


    Ich will mich dementsprechend auch von einem Rechtsantwalt beraten lassen, hätte aber schon jetzt gerne einen Rat.


    Vielen Dank

  • Das Haus stellt Vermögen dar, ausser wenn Nießbrauch darauf dann nicht.
    siehe:
    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Ob das Haus für dich deiner Empfindung nach kein Vermögen darstellt spielt bei der ARGE keine Rolle.
    Ansonsten muss es halt verwertet werden b.z.w. muss dein Bruder dich auszahlen.


    Gruß Klaus