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#1
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Hallo Forum !
Fall: eine alleinstehende, ca. 60 Jahre alte Dame ist seit ein paar Jahren arbeitslos, jetzt Hartz IV Empfängerin und erbt ca. 100.000,-- ?. Frage 1: Muss die Erbin rückwirkend die empfangenen Leistungen ( ALG / Hartz IV etc. ) zurückzahlen oder gilt die Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Erbfalls ? Frage 2: Was passiert, wenn - nach Kenntnis über das Erbe - die Erbin eine Wohnung zur Eigennutzung kauft ( --> Alterssicherung ) und das gesamte Erbe dafür ausgegeben wird. Ist sie dann wieder Hartz IV-Empfängerin, dann aber in einer Eigentumswohnung ? Ich danke im Voraus für eine Antwort !! |
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#2
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Also, das mit der Eigentumswohnung wird wohl sicher nichts. Die muss man ja sogar veräußern, sobald man Hartz4-Empfänger wird, genauso wie ein Haus.
Rückwirkend wird das Erbe sicher nicht angerechnet, aber da sollten sie sich beraten lassen. |
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#3
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Überlegung: Falls das Erbe nicht rückwirkend angerechnet würde, auf Grund des Erbes aber in Zukunft auch kein Hartz_IV mehr gezahlt wird, würde eine Überlegung, in Frührente zu gehen, ja auch keinen Sinn machen, da in einem solchen Fall zusätzlich auch die Höhe der Rente ( ab dem 65. Lebensjahr ... ) "leidet", oder ?
Na ja, schaunmermal. Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort ! |
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#4
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BEISPIEL
Steuerrecht Erbe muss Sozialhilfe zurückzahlen Erben haften bis zu drei Jahren lang für die Sozialhilfekosten, die der Erblasser verursacht hat. Hier musste ein Enkel 16 000 ? Sozialhilfe zurückzahlen, nachdem er die geerbten 19 000 ? schon ausgegeben hatt. (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Az.: 4 E 318/05) Das Haus muss veräußert werden, da der Erbe kein Anspruch auf ALG II hat. Das Geld wird berechnet wie lange es (auf Hartz IV-Basis) für den Lebensunterhalt reicht. So war es bei einer Freundin von mir. Vielleicht hilft es weiter. ryaan |
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