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Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

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  #1  
Alt 06.08.2006, 19:30
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Beiträge: 2
Standard Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

Hallo Forum !

Fall: eine alleinstehende, ca. 60 Jahre alte Dame ist seit ein paar Jahren arbeitslos, jetzt Hartz IV Empfängerin und erbt ca. 100.000,-- ?.

Frage 1: Muss die Erbin rückwirkend die empfangenen Leistungen ( ALG / Hartz IV etc. ) zurückzahlen oder gilt die Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Erbfalls ?

Frage 2: Was passiert, wenn - nach Kenntnis über das Erbe - die Erbin eine Wohnung zur Eigennutzung kauft ( --> Alterssicherung ) und das gesamte Erbe dafür ausgegeben wird. Ist sie dann wieder Hartz IV-Empfängerin, dann aber in einer Eigentumswohnung ?

Ich danke im Voraus für eine Antwort !!
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  #2  
Alt 07.08.2006, 19:40
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Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 7
Standard Re: Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

Also, das mit der Eigentumswohnung wird wohl sicher nichts. Die muss man ja sogar veräußern, sobald man Hartz4-Empfänger wird, genauso wie ein Haus.

Rückwirkend wird das Erbe sicher nicht angerechnet, aber da sollten sie sich beraten lassen.
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  #3  
Alt 09.08.2006, 09:14
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Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 2
Standard Re: Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

Überlegung: Falls das Erbe nicht rückwirkend angerechnet würde, auf Grund des Erbes aber in Zukunft auch kein Hartz_IV mehr gezahlt wird, würde eine Überlegung, in Frührente zu gehen, ja auch keinen Sinn machen, da in einem solchen Fall zusätzlich auch die Höhe der Rente ( ab dem 65. Lebensjahr ... ) "leidet", oder ?

Na ja, schaunmermal.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort !
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  #4  
Alt 09.08.2006, 12:47
ryaan
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Erbschaft rückwirkend anzurechnen ?

BEISPIEL

Steuerrecht

Erbe muss Sozialhilfe zurückzahlen

Erben haften bis zu drei Jahren lang für die Sozialhilfekosten, die der Erblasser verursacht hat. Hier musste ein Enkel 16 000 ? Sozialhilfe zurückzahlen, nachdem er die geerbten 19 000 ? schon ausgegeben hatt. (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Az.: 4 E 318/05)

Das Haus muss veräußert werden, da der Erbe kein Anspruch auf ALG II hat. Das Geld wird berechnet wie lange es (auf Hartz IV-Basis) für den Lebensunterhalt reicht.
So war es bei einer Freundin von mir.

Vielleicht hilft es weiter.

ryaan
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