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#1
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Hallo zusammen,
wir werden demnächst ALG2 beantragen, da meine Freundin derzeit nur Elterngeld erhält. Folgende Vermögenswerte sind vorhanden: Ich (25) - 2400 Euro Sie (29): 500 Euro auf Girokonto, 4200 Euro Tagesgeldkonto So hab ich die Freibeträge verstanden: Ich: 3750 Euro (150x25) Sie: 4350 Euro (150x29) Sie hat also mehr als der Freibetrag hergibt. Da wir aber als BG nicht über 8100 Euro kommen, bleibt alles anrechnungsfrei. Ist dies so korrekt? Vielen Dank vorab für die Hilfe. MfG Maniac |
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#2
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Das sollte stimmen, andere Meinungen ?
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http://juris.bundessozialgericht.de/...cht=bsg&Art=en |
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#3
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Hallo,
das geschriebene ist so zutreffend. Die Grundfreibeträge des Hauptleistungsberechtigten und dem Lebenspartner sind zu addieren. Allerdings: Je nach Zinssatz könnten Teile der zu erwartenden Zinseinkünfte als Einkommen angerechnet werden. Hier gilt eine Bagatellgrenze ( § 1 I Nr. 1 Alg II-V) von 50 Euro pro Jahr pro Mitglied der BG - allerdings ist diese nicht verschiebbar. Wenn also Deine Freundin mehr Zinseinkünfte erzielt, wären diese anzurechnen, auch dann, wenn Du keine Zinseinkünfte hast und somit noch unter der Bagatellgrenze liegst. Insofern könnte man sich mal den Zinssatz anschauen und prüfen, ob hier eine Vermögensverschiebung innerhalb der BG Sinn macht.... Gruß Philipp |
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