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#1
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Hallo,
folgender Tatbestand: geschieden, 4 Kinder, alleinerziehend bekommt kein Hartz 4, da der Vater der Kinder für diese Sparbücher angelegt hat mit teilweise Beträgen von deutlich über 5.000 €. Das Problem ist nur: Weder die Kinder, noch die Alleinerziehende haben Zugriff auf diese Sparbücher. Dieser wird verwehrt vom Vater. Trotzdem werden diese angerechnet. Was kann man da machen? Vielen Dank für Eure Mühen! HallGall |
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#2
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es kommt immr darauf an, ob man tatsächlich und ohen schwierigkeiten, wie z. B., einen Herausgabeprozess, an das Geld kommt
ist das nicht der Fall, muss das Amt zahlen Widerspruch einlegen |
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