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Rentenanspruch im Ausland

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  #1  
Alt 22.09.2008, 22:44
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Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 2
Standard Rentenanspruch im Ausland

Ich hab da mal 'ne Frage..
Ich habe viele Jahre in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet.
Da es dort nur eine Einheitsrente gibt (inzwischen könnten wir hier ja beinahe froh sein, wenn wir auch eine hätten) habe ich dort einen privaten (staatlich geförderten) Vertrag abgeschlossen.
Ich war dann kurzfristig (einen Monat) in den NL arbeitslos und der "Rentenvertrag" wurde auf einzahlungsfrei umgewandelt. Auszahlung kann und darf erst im Alter von 65 erfolgen (ich bin jetzt noch keine 60), anderenfalls muss ich darauf Steuern nachzahlen (wahrscheinlich 52%). Verkauft oder verpfändet darf der Vertrag auch nicht werden - sonst droht ebenfalls Steuernachzahlung.
Als ich aus den NL wegging war der angesparte Wert ca. € 37.000,00.
Ich bin wieder nach Deutschland, da ich dort einen Job kriegen konnte. Ging aber nur 1 1/2 Jahre gut, dann arbeitslos und nun (bis jetzt keine Chance etwas zu finden, Risiko auf ALG II / Hasrtz IV.
Rente ist natürlich keine "Riesterrente".
Besteht Risiko, dass ich den Vertrag auflösen muss und erst einmal die ca. € 18.000,00 "aufzehren muss".
Hat jemand eventuell irgend eine Info für mich?
Höre gerne
Gruss H
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  #2  
Alt 23.09.2008, 08:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

m.E. wird diese Rente nicht als verwertbares Vermögen behandelt. Da es unterschiedliche Rentensysteme sind, muss das in dem Land geltende Rentensystem beachtet werden, in dem man den Anspruch aufgebaut hat. Es handelt sich hier nicht um eine "Zusatzrente" (Riesterrente), sondern um eine Grundrente, die nicht in die Berechnung des Vermögens einfließt. Dies erfolgt ja in Deutschland auch nicht.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 23.09.2008, 11:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 2
Daumen hoch Besten Dank

Die Antwort hatmir sehr geholfen. Ich hätte diese Rente sowieso angegeben - aber so fällt es mir leichter!

Danke nochmals
H
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