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#1
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habe einen brief der studentenwerks erhalten. in dem steht,
dass ich im jahr meiner antragsstellung einen freistellungsbetrag für kapitalerträge in höhe von 417? hatte, die ich nicht angegeben habe. nun soll ich mein vermögen für den gesamten bezugszeitraum darlegen. meine frage ist nun: das geld, was hinter dem freistellungsbetrag steckte, habe ich im antragsjahr ausgegeben, genauer gesagt vor der antragstellung. mein vermögen war zu dem zeitpunkt also innerhalb des freibetrags. was passiert jetzt? wie soll ich darlegen, dass ich das geld ausgegeben habe? muss ich das?
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#2
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Du solltest ja die Auflösung des Kontos wunderbar nachweisen können. Damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.
Grüße, Joachim |
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#3
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Ich rate grundsätzlich von Freistellungsaufträgen ab. Das weckt nur Misstrauen. Es sollte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass die BAföG-Ämter im Wege des Datenabgleichs die Freistellungsauftraäge auswerten.
Zum hier vorliegenden Fall: Es ist durchaus zulässig, Vermögen vor Antragstellung auszugeben. Nur dann, wenn das Vermögen verschenkt wird, (z.B. an Verwandte), dann kann es Probleme geben. Ich würde zunächst mal antworten, dass die Angaben zum Vermögen im BAföG-Antrag zutreffend waren und das Vermögen, soweit es über dem darin angegebenen Wert lag, vor Antragstellung ausgegeben wurde. So steht es übrigens auch in den Erläuterungen zum Antrag, die man mit den Formularen erhält. Wenn die Angaben zum Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung richtig waren, kann dir nichts passieren. Das BAföG-Amt kennt auf Grund des Datenabgleichs deine Bankkonten. Wenn die Summe der Salden deiner Konten und Depots insgesamt am Tag der Antragstellung unter dem Freibetrag lag, sehe ich kein Problem. Geändert von nataly (08.03.2008 um 21:40 Uhr) |
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