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#1
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hallo erst mal,
meine Eltern haben damals auf mich Geld geschrieben. Nun habe ich vom Amt einen Brief bekommen, das sie wissen das ich Zinseinkünfte erhalten habe bzw. meine Eltern und möchten dies jetzt schriftlich. So nun zu meiner Frage, darf überhaupt die Bank auskunft geben, es gibt ja sowas wie ein Bankgeheimnis und zweitens. Ich wohne mit meinem Freund seit 01.09.07 zusammen er hatte damals eine Grundsicherung von 517 €, ich wurde ihm zwar gangerechnet aber erhielt selbst keine Leistung da ich mich in der Ausbildung befinde, von 01.09.07-31.12.07 habe ich 380€ verdient, mir würde ja eingentlich auch eine Grundsicherung von 517€ zustehen. 01.01.08-30.03.08 habe ich dann 415 € verdient. das Wäre in den ersten 4 Monaten eine differenz von 132€ (517-380) und dies 132*4=528, und die differenz von 517-415=102 für die letzten 3 Moante 306€ ergibt zusammen 834€. Die Zinseinnahmen die meine Eltern erhalten haben beträgt 898€. Nun zu meiner Frage muss der ganze betrag von 898€ zurückbezahlt werden, oder ist die rechnung die ich aufgeführt habe richtig. so das wie nichts bezahlen müssten. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. |
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#2
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ein bankgeheimnis ist ein irrglaube, so etwas gibt es in deutschland nicht
zinseinkünfte sind einkommen udn anzurechene, ggf. auf den Zinszeitraum aufzuteilen |
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#3
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es geht auch nicht ganz klar hervor, wem die zinseinkünfte zustehen. und wenn die zinsen so hoch sind, wem gehört das imense vermögen?
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