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#1
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Hallo erstmal
Nun hat es auch mich( ledig, alleinstehend) getroffen bzw. noch nicht da ich erstmal eine LV oder RV verbrauchen muss bevor ich Bedürftig werde. Habe mich hier schon ein bischen eingelesen und habe nun auch gleich meine ersten Fragen 1) Hat man nach einjährigen Bezug von Alg 1 automatischen Anspruch auf §24 SGB 2 (Armutsgewöhnungszuschlag) oder muss man die Mitarbeiter der Arge darauf hinweisen das man das gerne hätte ? 2) Bei der Aufrechnung in meiner Ablehnung zieht die Arge nur meine Miete und den Regelsatz monatlich von meinem "Vermögen" ab. Ist das so richtig ? Da ich mich ja selbst Krankenversichern muss ist mein Geld ja eigentlich schon vor dem erechnetem Termin der Bedürftigkeit weg. In der Hoffnung das es bald wieder aufwärts geht verbleibe ich mit freundlichen Grüßen an alle hier. |
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#2
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Hallo,
falsches Forum ? Falsche Fragen? Oder wie im richtigen Leben, nix genaueres weiß man nicht ![]() Zu1 ) Hier wäre beides richtig gewesen. Zu2 ) Jepp. Wenn das Vermögen allerdings vor dem erechnetem Termin verbraucht ist und man nachweisen kann das es nicht verschwendet wurde , würde eine neue Prüfung der Bedürftigkeit erfolgen. sg |
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