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#1
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Hallo,
im Sommer arbeite ich ab und zu mal am Wochenende als Segellehrer in einer Segelschule. Dort liege ich immer unter 175€. Ich habe nun gelesen, dass 175€ die Grenze für Aufwandsentschädigung ist und somit nicht gemeldet werden muss. Wie funktioniert das nun? und was ist richtig? Achja: Ich bin noch Schüler und nicht in einer Ausbildung und über 18. Geändert von Max2 (31.12.2008 um 00:06 Uhr) |
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#2
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Hallo Max 2!
......."dort liege ich immer unter 175€"!!! Für was ? Pro Stunde, pro Tag, Pro Wochenende, Im Monat !!! ? Bezieht irgendjemand aus der Familie Lesitungen vom Staat ? Rente, ALG I ; ALG II sonst was oder geht es Dir darum einfach nur zu erfahren ab wann eine Steuerkarte, oder Versicherungsbeiträge fällig werden? Im Grunde kannst Du solche Angaben bei der Bundesagentur für Arbeit vor Ort erhalten! Gruss |
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