Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt - und wenn ich das nicht will?

  • Auszug aus § 15 SGB II

    Zitat

    die eingliederungsvereinbarung soll für sechs monate geschlossen werden. Danach soll eine neue eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen erfahrungen zu berücksichtigen. kommt eine eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die regelungen nach satz 2 durch verwaltungsakt erfolgen.