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#1
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Hallo
Ich habe folgendes Problem: Meine Freundin möchte gerne Wohngeld beantragen und auch nach ausführlicher Suche in diversen Gesetzestexten sind wir nicht schlauer geworden, was eine Frage bei der Einkommensberechnung des Wohngeldes angeht: Erstmal die Fakten: 1. Sie hat kein erspartes Vermögen mehr, von dem sie Miete usw bezahlen könnte 2. Die Miete und die Lebenshaltungskosten werden von ihren Eltern/Großeltern bezahlt, es wird ihr also Monatlich ein Betrag von etwa 550€ überwiesen. Dieses "Einkommen" wird natürlich als Einkommen gezählt..soweit ist das klar. Nun zur Frage : Sie hat ein Auto, dass auf sie angemeldet ist, sie muss also die Versicherung und die Steuern dafür bezahlen. Diese Kosten werden zur Zeit ebenfalls von ihren Eltern übernommen, genauso wie eine Zusatzkrankenversicherung. Alles was also an Kosten auf sie zukommt, wird von ihren Eltern DIREKT an die jweilige Instanz ( Versicherung/ Autohändler usw. ) überwiesen, ohne auf ihrem Konto zu landen bzw. es ist auch vorgekommen, dass sie das Geld von ihrem Konto bezahlt hat und der Betrag anschließend wieder von ihren Eltern auf das Konto überwiesen wurde. Sozusagen als "ausgleich um das Konto wieder auf den Stand "0" zu bringen". Zählen diese Zahlungen ebenfalls als EINKOMMEN, auch wenn sie das Geld ja nicht anders verwenden kann, als diese Zahlungen zu leisten, bzw. die Eltern die Zahlungen direkt übernehmen? Ich hoffe ich habe das Problem ausführlich und verständlich genug beschrieben und hoffe auf eure Antworten. Vielen Dank schonmal !! Hans |
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#2
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Das würde mich auch interessieren - die Wohngeldrechner im Netz sind iwi zu pauschal. Wie ist das z.B. mit tatsächlich gezahltem Kindsunterhalt? Wird der anerkannt bzw. abgezogen?
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#3
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Hallo,
eine Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang auch stelle: Inwiefern sind freiwillige Zuwendungen Dritter, die nicht für die Bestreitung von Wohnungskosten bestimmt sind, als Einkommen anrechnungsfähig? Jedenfalls fallen solche Zuwendungen nicht hierunter und sind somit mE. grundsätzlich nicht anrechenbar; siehe hierzu auch: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html Allerdings habe ich diesbezüglich auch schon andere Auffassungen gehört. Meinungen hierzu? mfg |
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