|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich hoffe, ihr habt einige Tipps. Es handelt sich darum, dass meine Schwester als Teenie schwanger wurde, für ihren Sohn bekommt sie Alleinerziehendengeld und anteilig Mietgeld. Das hat sie sich Jahr für Jahr eingehamstert, obwohl meine Mutter ihren Sohn erzieht und sich darum kümmert. Auf Anfrage bei der ARGE ob das Geld net auf dem Konto meiner Mutter gehen könnte damit meine Schwester net alles verprasst, hat die ARGE Nein gesagt, da sie eine eigene Gemeinschaft wäre..Unterhaltsvorschuss und Kindergeld von dem Kleinen bekommt meine Mutter schon.. Nun ist meine Schwester volljährig geworden und meiner Mutter wurde vom Familiengericht das komplette Sorgerecht zugesprochen. Nun fällt der Unterhaltsvorschuss weg, und der Sachbearbeiter der ARGE sagt tatsächlich, dass sich an der Situation NIX ändern würde...wie kann denn sowas sein?! Meine Mutter wurde alles zugesprochen und meine Schwester kann weiter munter Geld ausgeben... Was können wir denn jz tun? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Welches Geld sollte denn Deiner Schwester nun nicht mehr zustehen? Es ist doch weiterhin ihr Kind und solange ihr alle zusammen in ein und derselben Wohnung lebt, sehe ich da keinen Anlaß für Veränderungen. Einzig und allein über den Zuschlag für Alleinerziehende könnte man nachdenken. Oder denkst Du dabei an ein ganz bestimmtes Geld?
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Meine Schwester bekommt auch zur Zeit den Mietanteil für sich und das Kind obwohl meine Mutter die Miete bezahlt. Deshalb sehe ich das so, dass sich da was ändern muss. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Wenn Deine Schwester den Mietanteil für sich und das Kind nicht an Deine Mutter abführt, so kann ich Deinen Mißmut sehr gut nachvollziehen; dieses müsst ihr aber familienintern ändern. Was mich ebenfalls etwas irritiert, ist, dass der Alleinerziehendenzuschlag nicht an Deine Mutter bezahlt wird, da ja sie, wie Du schreibst, das Sorgerecht für den Kleinen zugesprochen bekam. Diesbzgl. sollte Deine Mutter mal gegenüber dem Jobcenter aktiv werden.
Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Wenn deine Mutter alle notwendigen Papiere vorlegen kann dürfte das JC nicht mehr an die Schwester den Alleinerziehendenzuschlag zahlen. Dafür ist die Leistungsabteilung zuständig und mit dieser sollte deine Mutter sprechen. Was ich auch nicht verstehe ist wieso die Schwester anscheinend eine eigene BG darstellt. Da das Kind wohl offiziell der Mutter zugerechnet wird müßte die Schwester mit zur BG der Mutter gehören und somit müßte auch die Mutter die komplette Miete bekommen. Wenn die Schwester den Mietanteil nicht an die Mutter abgibt dann sollte sie eben ausziehen.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| wieviel geld muß man verdienen, dass man kein hartz 4 mehr bekommt? | BlackManba | Einkommensanrechnung | 4 | 13.04.2010 16:39 |
| Werden mir und meiner Schwester das Einkommen meiner Mutter angerechnet? | Kiwani | Einkommensanrechnung | 0 | 05.01.2010 10:44 |
| Geld von Mutter meiner Freundin angerechnet | Gnotschi | Anspruch und Leistungen | 0 | 07.07.2009 11:32 |
| Höhere Bewerbungskosten als von ARGE zusteht | Viktor | Anspruch und Leistungen | 3 | 05.02.2009 11:59 |
| Steht meiner Patnerin Geld zu oder soll ich Insolvents beantragen? | Pleiti | Einkommensanrechnung | 3 | 04.09.2008 14:38 |