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#1
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ich hab mal ne frage(sicherlich wie jeder hier)ich hab jetzt schon die 4te sb in laufe von 2 jahren.jede die neu kommt will irgentwelche neue unterlagen von mir..ich bin es echt leid..bin ich verpflichtet auch noch unterlagen von vor zb 1,5 jahren nach zu reichen?ich bin ja nur noch beschäftigt mit irgentwelchen unterlagen raussuchen..gibt es irgenteine zeitbegrenzung?
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#2
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Soweit ich weiß mußt du die Unterlagen vorlegen auch wenn sie Jahre zurückliegen.
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