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Weiterbildung

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  #1  
Alt 16.07.2009, 12:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 3
Unglücklich Weiterbildung

Hallihallo
Vieleicht kann mir jemand helfen.
Jetzt weiß ich nicht,ob ich hier richtig bin.
Also ich beziehe alg2 habe 4 kinder .
2davon sind in kindergarten und eins von 9-14uhr in Hort.
und eins ist noch zu hause.
habe ein lebendspartner der auch alg2 bezieht.
jetzt ist mein problem ich habe eine weiterbildung bekommen die ich seid 2 wochen ausübe mein lebendspartner ist zu hause zwecks kinder.
jetzt meine frage.
Muss ich die weiterbildung beenden ich habe gehört das wenn mein kind noch keine 3 Jahre ist brauch ich auch noch nichts annehmen.
Die weiterbildung bezieht sich auf maler.
ich habe festgestellt das ich den schulischen stoff nicht packe wie verhalte ich mich richtig?
zur zeit bin ich krank geschrieben.
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  #2  
Alt 16.07.2009, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Zitat:
..... ich habe gehört das wenn mein kind noch keine 3 Jahre ist brauch ich auch noch nichts annehmen.
Das wäre mir völlig neu und scheint unrealistisch, ja abwegig. Du solltest eigentlich schon deine Bereitschaft zeigen, aus der Hartz4-Kalamität herauszukommen. Aber genau diese Bereitschaft sehe ich bei dir leider nicht!
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 16.07.2009, 14:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Wenn du merkst, dass die Qualifikationsmaßnahme für dich wirklich zu "hoch" angesetzt ist, such`das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter, also demjenigen, der sie dir empfohlen und dir dazu verholfen hat. Vielleicht findet ihr einen Weg und/oder eine Lösung für den Fall, dass du das Pensum nicht schaffst. Mittendrin aufzuhören würde ich dir nicht raten; die Kostenübernahmefrage ist dann nicht mehr richtig geklärt; du könntest in Schwierigkeiten geraten. Wenn du die Maßnahme aufgrund der Rückspradhe mit deinem Sachbearbeiter beendest und dann "durchfällst", ist das eine andere Sache.
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