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Wieder Arbeitslos wegen Krankheit

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  #1  
Alt 16.04.2009, 15:36
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Beiträge: 15
Standard Wieder Arbeitslos wegen Krankheit

Hallo,

nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit hatte ich im Feb. diesen Jahres Glück eine neue Stelle zu finden.
Allerdings erlitt ich einen Bandscheibenvorfall und bin seid ung. 1 Monat krank geschrieben.
Ich versuchte die letzten 2 Wochen durch das "Hamburger Modell" wieder einzusteigen aber
der Rückfall lies nicht lange auf sich warten.

Nun habe ich heute mit meiner Chefin gesprochen und sie wird mich kündigen, was ich durchaus nachvollziehen kann!

Meine Fragen, melde ich mich jetzt wieder beim Arbeitsamt ? Werde ich Leistungen vom AA beziehen können?
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #2  
Alt 16.04.2009, 16:03
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du mußt dich natürlich wieder anmelden und einen Antrag auf Leistungen stellen.Diese wirst du auch bekommen oder wovon willst du denn leben?
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  #3  
Alt 16.04.2009, 18:58
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Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 15
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Hallo,

ich dachte mir sowas schon.
Allerdings hatte ich irgendwo im Internet gelesen das mir keine Leistungen zu stehen würden,
da ich in der Probezeit erkrankt bin und aufgrund dessen gekündigt wurde.

Deswegen meine Frage
__________________
Liebe Grüße sendet Tanja
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  #4  
Alt 14.05.2009, 11:15
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Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Augsburg
Beiträge: 14
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Hallo ,

wenn ich mich recht erinnere , bitte korrigiert mich , das man bei Selbstkündigung ne Sperre bekommt. Da Sie gekündigt wurden können Sie sich sofort Arbeitslos melden . wenns noch aktuell ist.

Ich kann mir vorstellen , das man dann eventuell einen ärztlichen Untersuchungstermin bei / mit einem Amtsarzt ansetzt , da man Ihre Erkrankungen hoffentlich richtig einschätzt , oder vielleicht haben Sie sich das auch schon überlegt.

Ich wünsche Ihnen selbstverständlich Gute Besserung und das Ihre (Berufs)Wünsche in Erfüllung gehen und vor allem das man Sie wieder ins Berufsleben integriert , nachdem man Ihre Gesundheit wieder hergestellt hat.

Kopf hoch , das wird schon wieder.

Gruß mike01
__________________
Das Leben ist wie eine Ketchupflasche. Erst kriegt man nix , und dann kommt alles auf einmal.
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  #5  
Alt 14.05.2009, 11:40
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Beiträge: 4.501
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Für Krankheit kann ja keiner etwas und ein Bandscheibenvorfall ist auch nichts was sich über Nacht wieder erledigt.Meist dauert das etwas länger bis man wieder voll arbeiten gehen kann.Du hast auf alle Fälle einen Anspruch.
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  #6  
Alt 14.05.2009, 18:25
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Beiträge: 2.965
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Hallo Tanja77 -mochte hier mal ein wenig die auf die Schippe nehmen, bei deren Antworten und Praktiken hier nicht nr mir der Hut hochgeht, also nimm meinen Kommentar niht ganz so ernst!

Ja, Du hast einen Anspruch, denn Du warst ja nicht selbstständig und die Probezeit ist ja auch Arbeitszeit oder war es eine Eingliederungsmassnahme der ARGE (2 Jahre Arbeitslosigkeit)
Auch hab ich gehört das ALG I Anspruch erst nach einem Zeitruam von durchgehenden 24 Monaten Tätigkeit im neuen Job greift, was ja bedeutet das ein Anspruch nur auf ALG III besteht

@ Mike 01Da Sie gekündigt wurden können Sie sich sofort Arbeitslos melden um einen sofortigen Leistungsanspruch zu haben und nicht mit einer Sperrfrist belegt zu weden auch bei ALG i - muss man sich umgehend arbeitslos melden, sobald man davon Kenntnis erlangt, das eine Kündigung ansteht!,- ansonsten sind Sperrfristen vorgesehen ( man kann das auch als erzieherische Massnahme sehen)

@ Kitty Du hast auf alle Fälle einen Anspruch - einen Anspruch worauf ? auf ein kg Bananen ???

Ich denke das der Sachberarbeiter der ARGE versuchen wird die grundsätzliche Arbeitsfähgkeit in Frage zu stellen denn dann könnten die Leistungen verweigert werden, hierzu wird es unumgänglich sein das eine Amtsärztliche untersuchung den Befund der Ärzte bestätigt - sehr oft wird ja auch simmuliert!
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  #7  
Alt 15.05.2009, 11:42
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@ Horst Du gehst mir ganz ehrlich auf die Nerven.Lies einfach den Zusammenhang selbst du kannst nicht so total blöd sein um nicht zu wissen was ich gemeint habe.
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  #8  
Alt 15.05.2009, 12:38
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@ Horst

Sie ist seit einem Monat krank geschrieben und nicht seit einem Jahr. Da kann die ARGE sich zunächst auf den Kopf stellen. Sie hat Anspruch auf ALG-II. Und einfach abschieben ins SGB XII geht auch nicht. Die müssen sich absprechen. Also mit Krankschreibung zunächst bis 6 Monate weiter SGB II.
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