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Wohngeld berechtigt!?

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  #1  
Alt 19.12.2011, 17:42
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Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 4
Standard Wohngeld berechtigt!?

Hallo liebe Freunde und helfenden Wisser schon einmal vielen Dank im vorraus...

Ich persönlich werde aus den ganzen Gesetzen nicht schlau drum erkläre ich euch mal meine/unsere Situation und ich bin mir sicher ihr könnt uns weiter helfen..

ER: 23Jahre, 401€ Hob, Nebengewerbe als DJ ( verdienst unterschiedlich meist aber im monat um die 300€), ohne Ausbildung, wieder Wohnhaft bei Eltern, kein Hartz IV

Sie: 21Jahre, in Ausbildung zur Ergotheapeutin ( selbst zahlend 370€ Monatlich),400€ Job, derzeit noch Wohnhaft mit Ihrem Ex zsm.

Situation:
Wir würden gerne in naher Zukunft zusammenziehen und uns eine "günstige" wohnung nehmen.
Nun besteht unsere Frage darin ob wir anspruch auf Wohngeld o.Ä. leistungen haben.

Ich hoffe euch langen die Informationen. wenn nicht bin ich selbstverständlich da um weiteres zu beantworten.

LG
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  #2  
Alt 22.12.2011, 10:19
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Registriert seit: 11.07.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

erst mal muss geklärt werden, ob während der Ausbildung zur Ergotherapeutin Bafög oder BAB zustehen und warum gegebenenfalls nicht und ob ein Anspruch auf Kindergeld bzw. Unterhalt von den Eltern besteht. Zweitens gibt es beim Wohngeld ein bestimmtes Mindesteinkommen, welches erreicht sein muss, damit überhaupt Wohngeld bezogen werden kann. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt. Das Mindesteinkommen berechnet sich folgendermaßen:

Sozialhilferegelsatz + Warmbruttomiete + Stromkosten + Schulgeld

328,00 + 328,00 + 500,00 € (geschätzte Miete) + 50,00 € (geschätzte Stromkosten) + 370,00 € Schulgeld = 1576,00 €.

Momentan beträgt euer Einkommen aber nur 401,00 € + 300,00 € + 400,00 € = 1101,00 € (vorausgesetzt beim 400,00 €-Job gibt es auch immer 400,00 € und nicht weniger). Damit könnte das Vorhaben Wohngeld dann am Mindeseinkommen scheitern.

LG Else
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  #3  
Alt 22.12.2011, 13:46
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Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 4
Standard

okay, das mit dem Mindesteinkommen ist mir noch nicht bekannt gewesen..

Bafög oder Bab sind Ihres wissens beides nicht möglich.. ich persönlich weiß das allerdings nicht!?

Dennoch schon einmal danke für die antwort
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