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Zweitwagen mit H4

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  #1  
Alt 05.06.2007, 18:40
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Standard Zweitwagen mit H4

hallo leute,

ich habe da mal ne frage.
wie ist das mit einem zweitwagen trotz hartz 4?

und dann noch....meine mutter würde das gerne machen, aber sie bekommt hartz 4.
es ist noch kein auto zugelassen auf sie. wenn sie das anmeldet und sie das versichert, kann sie das so bei der arge angeben das dieses auto für mich ist?

wer weiß da was

mfg und danke neolec
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  #2  
Alt 26.06.2009, 22:45
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Ort: sachsen-anhalt
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Standard hi

ja das würde mich allerdings auch mal interessieren?
(sprich: könnte ein Hartz IV Empfänger auf den bereits ein Auto zugelassen ist ein Zweites Auto für sein Kind zulassen, aber auf seine Versicherung laufen lassen?
Also ich meine ohne das mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden muss?)
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  #3  
Alt 27.06.2009, 09:31
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Hallo!

Die erste Frage von Neolec ist ja nun schon zwei Jahre alt.
Zur Frage der Versicherungen. Mir ist lediglich bekannt, dass die Arge eine Abfrage bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle des Wohnortes macht, ob ein PKW angemeldet ist und welches Baujahr und Typ(zwecks Wertermittlung). Eine Anfrage beim Bundesverband der KFZ-Versicherer wird nach meiner Meinung nicht durchgeführt. Also ist es demnach egal, wieviel PKW's du versichert hast.

Schrader
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #4  
Alt 27.06.2009, 11:01
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Ja, nur dass man im Antragsformular auch danach gefragt wird, welche "Haftpflicht"-Versicherungen man laufen hat ...
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  #5  
Alt 27.06.2009, 11:55
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Hallo!

Zitat:
Ja, nur dass man im Antragsformular auch danach gefragt wird, welche "Haftpflicht"-Versicherungen man laufen hat ...
Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.. Aber die Frage nach den Haftpflichtversicherungen im Antragsformular hat doch eigentlich den Hintergrund, dass sich mit der Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen auch der jährliche Freibetrag für z.B. Zinsen von 50 Euro entsprechend erhöht(natürlich nur Pauschalsummen).
Mir ist nicht bekannt, dass ein vermeintlicher Hartz4-Empfänger nicht die günstigeren Einstufungen bei der KFZ-Hapfpflicht und Kasko für Familienangehörige nutzen darf.

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Geändert von Schrader170 (27.06.2009 um 12:02 Uhr)
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  #6  
Alt 27.06.2009, 12:54
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Also - wichtig ist natürlich wie bei allem, dass das zweite, möglicherweise auf den H IV-Empfänger angemeldete, Auto wirklich nur versicherungstechnisch auf ihn "angemeldet" ist, er aber nicht im Kfz-Brief als eingetragener Eigentümer steht.
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  #7  
Alt 27.06.2009, 13:19
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Hallo!

ZUdem gilt:

Zitat:
§ 12 Abs.3 Satz 1 Nr.2 SGB II

Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
Selbst wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann man zwei oder mehr Autos haben(sofern das Kind erwerbsfähig ist). Dabei dürfte es keine Rolle spielen, wer der Versicherungsnehmer ist.

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  #8  
Alt 28.06.2009, 13:19
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Beiträge: 15
Standard danke schön

das die frage schon etwas älter war habe ich zwar bemerkt, aber da hatte ich den text schon verfasst.
(hatte das thema in eine suchmaschine eingeben und die hat mir dann diesen beitrag ausgespuckt- und da ich hier schon angemeldet war dachte ich schließ ich mich meinem vorgänger doch gleich mal an... ;-) )

also wenn ich das richtig verstanden habe... dann wäre es nicht der fall,dass
sie den zweitwagen meinem vater irgendwie anrechnen solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder?
(ich kenne mich mit dem ganzen "hochinteressanten" bürokratiewahnsinn den die rund um das thema hartz IV veranstallten nämlich echt null aus und bevor wir wieder in irgendeinem schlamassel landen- da
dachte ich frag ich lieber hier mal nach.) also danke schön!


hanna
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  #9  
Alt 28.06.2009, 13:25
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Hallo hanna!


Zitat:
solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder?
Genau, du bist bei der KFZ-Meldestelle als Halter gemeldet und damit können die von der Arge nichts machen.

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  #10  
Alt 28.06.2009, 13:49
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Beiträge: 15
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das hört sich doch gut an :-)
und das erleichtert mich doch unheimlich, ich hatte schon angst, dass ich was an die ARGE abdrücken muss, wenn wieder irgendwas im nachhinein angerechnet wird. :-)

lg hanna
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