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#1
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hallo leute,
ich habe da mal ne frage. wie ist das mit einem zweitwagen trotz hartz 4? und dann noch....meine mutter würde das gerne machen, aber sie bekommt hartz 4. es ist noch kein auto zugelassen auf sie. wenn sie das anmeldet und sie das versichert, kann sie das so bei der arge angeben das dieses auto für mich ist? wer weiß da was mfg und danke neolec |
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#2
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ja das würde mich allerdings auch mal interessieren?
(sprich: könnte ein Hartz IV Empfänger auf den bereits ein Auto zugelassen ist ein Zweites Auto für sein Kind zulassen, aber auf seine Versicherung laufen lassen? Also ich meine ohne das mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden muss?)
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#3
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Hallo!
Die erste Frage von Neolec ist ja nun schon zwei Jahre alt. Zur Frage der Versicherungen. Mir ist lediglich bekannt, dass die Arge eine Abfrage bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle des Wohnortes macht, ob ein PKW angemeldet ist und welches Baujahr und Typ(zwecks Wertermittlung). Eine Anfrage beim Bundesverband der KFZ-Versicherer wird nach meiner Meinung nicht durchgeführt. Also ist es demnach egal, wieviel PKW's du versichert hast. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#4
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Ja, nur dass man im Antragsformular auch danach gefragt wird, welche "Haftpflicht"-Versicherungen man laufen hat ...
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#5
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Hallo!
Zitat:
Mir ist nicht bekannt, dass ein vermeintlicher Hartz4-Empfänger nicht die günstigeren Einstufungen bei der KFZ-Hapfpflicht und Kasko für Familienangehörige nutzen darf. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (27.06.2009 um 12:02 Uhr) |
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#6
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Also - wichtig ist natürlich wie bei allem, dass das zweite, möglicherweise auf den H IV-Empfänger angemeldete, Auto wirklich nur versicherungstechnisch auf ihn "angemeldet" ist, er aber nicht im Kfz-Brief als eingetragener Eigentümer steht.
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#7
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Hallo!
ZUdem gilt: Zitat:
Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#8
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das die frage schon etwas älter war habe ich zwar bemerkt, aber da hatte ich den text schon verfasst.
(hatte das thema in eine suchmaschine eingeben und die hat mir dann diesen beitrag ausgespuckt- und da ich hier schon angemeldet war dachte ich schließ ich mich meinem vorgänger doch gleich mal an... ;-) ) also wenn ich das richtig verstanden habe... dann wäre es nicht der fall,dass sie den zweitwagen meinem vater irgendwie anrechnen solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder? (ich kenne mich mit dem ganzen "hochinteressanten" bürokratiewahnsinn den die rund um das thema hartz IV veranstallten nämlich echt null aus und bevor wir wieder in irgendeinem schlamassel landen- da dachte ich frag ich lieber hier mal nach.) also danke schön! hanna |
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#9
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Hallo hanna!
Zitat:
Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#10
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das hört sich doch gut an :-)
und das erleichtert mich doch unheimlich, ich hatte schon angst, dass ich was an die ARGE abdrücken muss, wenn wieder irgendwas im nachhinein angerechnet wird. :-) lg hanna |
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