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Abs. 2 Satz 1 SGB II / Schüler / Bafög / Wohnung

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  #1  
Alt 14.02.2008, 21:28
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Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 4
Standard Abs. 2 Satz 1 SGB II / Schüler / Bafög / Wohnung

Guten Tag,

ich bin momentan Schüler und bekomme den Höchsatz Bafög + Kindergeld.

Habe von dem Abs. 2 Satz 1 SGB II gelesen und möchte dies nun beantragen.

Wie stehen meine Chancen einen Mietzuschuss zu bekommen?

Habe 414 Bafög + 150 Kindergeld = 561Euro
aber eine Wohnung welche 450 Euro kostet.
Das Deckt bei weitem nicht meinem Grundbedarf 345euro

Wie weit kann ich mit Unterstützung rechnen?
Ich sache Wohngeldunterstützung per Hartz IV

Grüße
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  #2  
Alt 14.02.2008, 21:56
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 17
Standard Scüler!

eigentlich müsstest du von Hartz für dich und Kind Geld erh, abzüglich Baf und Kindergeld plus Kosten für Unterk.
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  #3  
Alt 15.02.2008, 09:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Die Angabe "Absatz 2 Satz 1 SGB II" ist unvollständig.
Eine vollständige Angabe müsste z.B. so aussehen:
"§ 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II".
Was für eine Schule besuchst du?
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  #4  
Alt 15.02.2008, 17:03
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Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 4
Standard

ein Berufliches Gymnasium..
Auf welchen Paragraphen kann ich mich denn stützen um zusätzliche HIlfe zu bekommen? Ich bin auch noch unter 25..
ohne Kind und nicht verheiratet, nur im Herzen

Ürigens das Kindergeld ist mir

Danke schonmal für die Auskunft.
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