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#1
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Guten Tag!
Und zwar hab ich eine frage. Ich möchte in eine eigene wohnung ziehen und beziehe zur zeit Arbeitslosengeld. Daher wollte ich fragen ob man, wenn man Alg bekommt, eine eigene wohnung nehmen kann oder ob die gleiche regelung von Alg II da auch schon zu trifft, dass wenn man arbeitslos ist und unter 25 Jahren keine wohnung nehmen kann? |
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#2
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Hallo mfoerster ,
hier gelten keineswegs die gleichen regeln wie beim ALG II, ist mir zumindest nicht bekannt. Allerdings würde ich raten selbst jetzt schon zu schauen, ob die Wohnung der Angemessenheit nach dem SGB II entspricht. Gruß Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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