Anspruch auf wohngeld?

  • hallo leute brauche eure hilfe...


    ich beziehe seit diesem monat 4oo euro algI und wollte jetz wohngeld beantragen.


    ich bezahle an meinen onkel 200 euro untermiete. wird sein einkommen nun auch mit angerechnet weil wir zu einer familie zählen?! jeder wirtschaftet nämlich für sich alleine...


    oder soll ich lieber doch gleich ALGII beantragen

  • Hallo!


    Wie alt bist Du? Etwa Jahrgang 86? Das du bei deinem Onkel zur Untermiete wohnst ist o.k. Da sehe ich keinen Zwang zur Bedarfsgemeinschaft. Solltest du aber unter 25 Jahre alt sein, müssten zuerst deine Eltern für dich aufkommen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Da du wahrscheinlich nach dem 17.02.2006 aus dem Elternhaus ausgezogen bist, hast du keinen Anspruch auf Kostenerstattung für angemessenen Wohnraum.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Mit einem ALG I von 400 Euro liegst du über den Regelsatz von 359 Euro. Du hast also von der Arge nichts zu erwarten. Solltest es in der Tat mal mit Wohngeld probieren.


    Schrader

    Schrader


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