Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

Aufs Land wegen der Kinder

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.01.2009, 12:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard Aufs Land wegen der Kinder

Hallo, ich bin ganz neu hier,und hab eine dringende Frage an Euch.
(Wird leider länger,muss ein bisschen was erklären)

Ich bin 32 ,verheiratet,mein Mann 35 (165 Euro Job),ich hab zwei Kinder (8,4).Wohnort Hannover.
Wir wohnen zur Zeit auf 96 qm für 450 Euro kalt plus 80 Nebenkosten.Heizung Gas bewilligt davon 83 Euro.


Seit letztem Jahr Oktober versuchen wir nun die Tochter meines Mannes zu uns zu holen(Vernachlässigung).Den nächsten Gerichtstermin haben wir voraussichtlich Ende Februar und die Chancen das sie zu uns ziehen wird stehen wohl 50:50.
DANN wären wir zu fünft,steht ja aber nun noch in der Schwebe.

1. Frage: Wenn die Kleine NICHT zu uns ziehen darf,wird die Betreuung trotzdem weiter laufen wie bisher .dh. das sie JEDEN Nachmittag bei uns ist bis abends.Jedes zweite Wochenende von Freitag bis Dienstag und immer die halben Ferien.
Geht sie dann in die Wohnraumberechnung der ARGE bei uns mit ein?Hat sie Anrecht auf ein Zimmer???

Wir haben ein Wohnungsangebot bekommen.Ausserhalb.Landkreis Pattensen.Region Hannover.
Ein altes,saniertes und neu wärmeisoliertes Bauernhaus.Knapp 200 qm für 510 Euro kalt und 190 Euro Nebenkosten incl Heizung!(genau aufgeteilt weiss ich die Summen momentan leider noch nicht).

Wir alle sehnen uns nach dem Land und der Natur,raus aus der Stadt.Wir wären wieder näher an den Omas und Ur-Omas.Die Kinder könnten auf "meine" alte Schule gehen.

Nun die Frage: Haben wir eine Chance das bewilligt zu bekommen???Wir wollen KEINE Kaution,keine Umzugskosten.
Auch wenn das mit der Tochter noch so in der Schwebe steht?
Was wenn sie ablehnen und man trotzdem hinzieht.Können sie den AUSZUG verlangen?Was würden sie in dem Fall zahlen???

Es wäre toll wenn uns jemand helfen kann....

Achso,ich habe vor mich sofort nach dem Umzug( ca Mai ), also Juni an einer ARGE Maßnahme zu beteiligen,Umschulung,damit ich wieder arbeiten kann.Mein Mann ebenso!Betruung ist gesichert für die Kinder!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.01.2009, 13:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Hallo,

den Umzug kann euch keiner verbieten, nur werdet ihr nicht die kompletten Unterkunftskosten bekommen.
Die Tochter zählt erst dann zur BG, wenn sie immer bei euch ist und bei euch gemeldei ist.
Für das Land gelten andere Sätze für Unterkunft und Nebenkosten.Kannsr du bei der ARGE/JobCenter erfragen die für den neuen Wohnort zuständig ist.

Kaution, Maklergebühren, Rennovierungskosten und Umzug muss von euch bezahlt werden, da Wohnung nicht angemessen.

Gruß Klaus
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.01.2009, 17:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Danke für die erste Antwort!!
Ich finde überall unterschiedliche Angaben für die Mietgrenzen.

Unsere Anwältin(Für die schwebenden Familiensache)sagte wir können bei der ARGE ruhig darauf pochen das das Kind zumindest insoweit schon mitgerechnet wird das für 5 Personen Grösse und Miete gerechnet wird,da sie JEDEN Tag bei uns ist....
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.01.2009, 18:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

Hallo Famsch
Hallo Klaus,

möchte da wegen dem Kind noch was anmerken:

Punkt 1 ist das vermutlich beide Eltern über das Sorgerecht verfügen, steuerrechtlich bekäme ja jeder Elternteil somit 0,5 Kindanteil,
Punkt 2 der Leistungsbeziehende Elternteil (ALGII) hat darüber hinaus die Möglichkeit der Beantragung des Mehrbedarfs max 30/100 vom Regelsatz wenn Umgangsregelung besteht (Achtung sollte der andere Elternteil bei dem sich das Kind grundsätzlich aufhält (Aufenthaltsbestimmungsregelung)vermögend sein und das Kind z.B. ein Sparbuch besitzen, nutzen die ARGE'n dies um bei einer zeitweiligen Zuführung in die Bedarfsgemeinschaft dieses mit anzurechnen , was dazu führen kann das man plötzlich weniger Leistungen bekäme!
Punkt 3 laut meiner hiesigen ARGE soll es sowas wie eine zeitweilig Zuführung von Scheidungskindern in die Bedarfsgemeinschaft geben, was dann natürlich auch als Kriterium für eine größere Wohnfläche steht

Gruss
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.01.2009, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Hm,also das Sorgerecht liegt NOCH bei der Mutter.


Also sollten wir fix mal nen Termin beim aktuellen Jobcenter machen und unser Anliegen vortragen?Eventuell die Gerichtssachen zur Unterstützung mitnehmen???
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.01.2009, 18:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

Da frage ich mich wo kommt der Optimismus her, das die Tochter bald in eurer BG sein könnte?

Ich denke die Gerichte springen mit dem Sorgerecht nicht mal nach hier und dann mal nach da, schon wegen des zu berücksichtigenden Kindeswohles!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.01.2009, 19:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
Standard

Hallo Horst,

meinst du mit dem Mehrbedarf das Urteil:

http://juris.bundessozialgericht.de/...3d5fdbc0f980ee

Gruß klaus
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 05.01.2009, 19:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Horst GRUNERT Beitrag anzeigen
Da frage ich mich wo kommt der Optimismus her, das die Tochter bald in eurer BG sein könnte?

Ich denke die Gerichte springen mit dem Sorgerecht nicht mal nach hier und dann mal nach da, schon wegen des zu berücksichtigenden Kindeswohles!
Das wissen wir,aber so wie der Zustand st war nur eine Übergangslösung,die Vorfälle häufen sich aber weiterhin.Das stand schon letztes Mal fest das das Mädchen dann dort raus kommt!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 06.01.2009, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Ok dann mache ich mal einen Termin,ich hoffe nur das die sich nicht sooooo auf die Grösse versteifen!!!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.01.2009, 17:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von klaus Beitrag anzeigen
Hallo Horst,

meinst du mit dem Mehrbedarf das Urteil:

http://juris.bundessozialgericht.de/...3d5fdbc0f980ee

Gruß klaus
Der Link geht leider nicht...kann ich den bitte nochmal haben?
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Räumliche trennung, neue Whg vorhanden, warten aufs Amt ? SchirmchenDrink Wohnung und Miete 1 27.12.2008 23:57
Anrechnung des Einkommens aufs Jahr? jalale Einkommensanrechnung 1 16.04.2008 00:04
Steuererstattung 05/ ALG II Antrag 11/06 wegen niedriglohn und kinder bei Insolvenz SoziarbALGII Einkommensanrechnung 2 28.12.2007 07:58
Ich brauche unbedingt größere Wohnung wegen meine 2 Kinder weissberg78 Wohnung und Miete 7 05.10.2007 23:20
Betreungskosten für Kinder wegen Krankenhausaufenthalt Rovog Anspruch und Leistungen 1 24.10.2006 14:34