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Ausziehen unter 25

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  #1  
Alt 06.03.2009, 22:09
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Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 2
Lächeln Ausziehen unter 25

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man seit 2005 nicht mehr daheim wohnt?
Was passiert wenn ich vor dem Stichtag von daheim ausgezogen bin??
Hat man dann evtl. wenn man Hartz 4 beantragen muss, evtl. die Möglichkeit eine Wohnung vom Amt bezahlt zu bekommen?
Was hat es mit dieser Stichtagsregelung auf sich?
Kann mir jmd. helfen?

Danke im Vorraus
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  #2  
Alt 06.03.2009, 22:12
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Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 2
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Ich würde mich über eure Hilfe freuen.
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  #3  
Alt 06.03.2009, 22:24
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo Suesse87,

dazu bedarf es eine rMenge zusätzlicher Infos.
Hast du momentan eine eigene Wohnung oder wohnst du bei den Eltern deines Freundes oder ähnlich?
Hast du eine abgeschlossene Ausbildung? Wie alt bist du genau?
Warum bist du zu Hause ausgezogen?

Normalerweise sind deine Eltern unterhaltspflichtig bis du 25 bist. Aber wie gesagt, ohne weitere Infos kann deine Frage nicht beantwortet werden.

LG, Jalale.
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  #4  
Alt 06.03.2009, 23:13
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Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 2
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Ich wohne im Internat. Ich bin noch in der Ausbildung im kaufmännischen Bereich.
Ich bin 21. Ich bin seit 2005 nicht mehr daheim.
Ich habe im Juli eine abgeschlossene Ausbildung.

Lg
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  #5  
Alt 06.03.2009, 23:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hä?

Bist du die gleiche wie oben?
Also Suesse87 = Sunshine8710 ????

Wieso hast du denn zwei Benutzerprofile, bzw. dann bleib doch bitte während eines Themas beim gleichen Namen. Damit verhinderst du Verwirrungen.

Zu deiner Situation: Wenn du im Internat wohnst, wirst du sicherlich da ausziehen müssen nach Abschluss der Ausbildung.
Dann wird es schwierig mit einer eigenen Wohnung. Denn deine Eltern sind wie gesagt unterhaltspflichtig bis du 25 bist und das Amt wird verlangen, dass du wieder zu Hause einziehst. Wenn du jetzt schon eine eigene Wohnung hättest, wäre das was anderes.
Aber ich würde trotzdem zur ARGE gehen und mich beraten lassen. In solchen Fällen ist das oft eine Ermessenssache des Sachbearbeiters.
Das Ding ist, du musst dir eine Wohnung genehmigen lassen. Sonst wird sie nicht bezahlt.

Also hol dir einen Termin bei der ARGE und bespreche deine Absichten. Schreib uns dann auch das Ergebnis.

LG, Jalale
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