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#1
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Hallo ich habe eine Frage und hoffe idas ich eine Antwort bekomme. Mein Sohn ist 19 Jahre alt hat vor knapp zwei Jahren seine Lehre abgebrochen ist dann wieder zur Schule gegangen die er mittlerweile auch wieder abgebrochen hat. Da unser Verhältniss mittlerweile mehr als gestört möchten er / ich das er auszieht. Welche möglichkeit besteht für uns.Ich hoffe irgendjemand kann uns helfen.
Gruß Rainer |
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#2
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Da dein Sohn noch unter 25 Jahre alt ist und sich nicht in Ausbildung oder Studium befindet, kann er nicht ausziehen und es gibt auch keine Beihilfen, was den Auszug und die Unterhaltung in eine eigene Wohnung betrifft. Lediglich, wenn das Verhältnis zwischen Eltern/Kind sehr massiv gestört ist und/oder unzumutbare Verhältnisse vorherrschen bzw. die häuslichen Umstände unwiderbringlich zerrüttet sind, was geprüft wird, hat man eine Chance darauf, dass Kosten für ihn übernommen werden. Ansonsten bist du als Elternteil bis zum vollendeten 25.Lebensjahr für dein Kind in der Pflicht und nicht die Allgemeinheit.
Geändert von lirafe (08.06.2009 um 11:10 Uhr) |
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#3
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Du könntest bei der ARGE nachfragen ob sie einem Auszug zustimmen allerdings mußt du da gute Gründe aufführen wie lirafe schon sagt.
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#4
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Danke für die schnelle Antwort.Das es mein Kind ist ,ist schon klar.Nur immer alles ein/abzuschliessen ist auf die Dauer für mich keine Lösung.
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