Betriebskostenguthaben eingezahlt vor ALG II Bezug

  • Hallo liebe Leute,


    erstmal ein herzliches Hallo, ich hoffe ich mach hier alles richtig und hier sind alle nett zu mir..xD
    ich habe mich hier mal direkt angemeldet, weil ich nicht wirklich weiß wie ich mir weiterhelfen kann.


    Also die Thematik:


    Ich bin seit Juli diesen Jahres leider vom Arbeitslosengeld II abhängig und habe vor ein paar Tagen meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009 bekommen.
    Ich habe hier diverse Beiträge gesehen, dass das Jobcenter dieses als "Einkommen" betrachtet ergo von einem erwartet, dass es dort angegeben wird und verrechnet wird. Was ja logisch ist.


    Auf jedenfall frage ich mich jetzt wie das abläuft, weil dass ja vom letzten Jahr ist. Dass habe ich mit meinem Einkommen vorausgezahlt und steht mir jetzt als Guthaben zu. Da kann das Amt mir doch eigentlich nichts anhaben oder doch?! Weil ich letztes Jahr ja keinerlei Leistungen in diesem Sinne von denen erhalten habe.


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir weiterhelfen, weil so über diverse Suchmaschinen wäre das Thema zu komplex. Ich danke euch schon einmal vorab für eure Antworten.

  • klar versteht dich jeder. aber das zuflussprinzip ist entscheident, jetzt erhälst du hartz4 und jetzt hast du ein guthaben aus den kosten der unterkunft. wenn du im nächsten jahr wieder ein guthaben hast und nicht mehr hartz4 beziehen solltest, darfst du das geld dann auch behalten.

  • ich glaube Du darfst auch jetzt das Geld behalten. Es darf nicht als Zusatzeinkommen während Hartz angerechnet werden und dann ev. zu Kürzungen kommen. Das sollte Deinem Kontostand von Juni zugerechnet werden. Wenn dann das anzurechnende Vermögen nicht überschritten ist sollte alles klar gehen. Auf jeden Fall Widerspruch gegen einen solchen Bescheid einlegen. Notfalls einen Anwalt einschalten, der freut sich!!, denn er bekommt seine Kosten über die Prozesskostenhilfe für HARTZ´ler erstattet.

  • Zitat

    ich glaube Du darfst auch jetzt das Geld behalten


    du kannst zwar jertzt von Pontius nach Pilatus laufen, aber das geld wird trotz des glaubens von Maximillians angerechnet. richtig ist, dass es mal ein ein entsprechendes urteil eines untergeordneten sozialgerichrs gab. dieses ist aber für die argen nicht bindend. recht hat er, wenn er schreibt, dass sich ein anwalt freuen wird.

  • du kannst zwar jertzt von Pontius nach Pilatus laufen, aber das geld wird trotz des glaubens von Maximillians angerechnet. richtig ist, dass es mal ein ein entsprechendes urteil eines untergeordneten sozialgerichrs gab. dieses ist aber für die argen nicht bindend. recht hat er, wenn er schreibt, dass sich ein anwalt freuen wird.


    besteht die Möglichkeit dass du mir sagst wo ich das Urteil finde? oder die gesetzliche Grundlage? ich habe die letzten drei jahre mit gesetzen, ämtern, urteilen und allem zugebracht finde zu der Thematik aber mal rein überhaupt nichts..:confused: