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Cleco

Umfrageergebnis anzeigen: Welche Unterstützung kommt vom Amt?
Amt bezahlt die Miete der Wohnung meines Sohnes? 0 0%
die Miete muß ich dann bezahlen? 0 0%
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  #1  
Alt 09.12.2008, 21:54
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Standard Cleco

Hallo, lebe z.zt. mit meinem 20-jähr. Sohn (also U25) in einer Mietwohnung. Ich erwerbstätig mit Einkommen , das wegen Verschuldungen des EX der Pfändung unterliegt, mein Sohn Azubi-und Kindergeld, aber keinen Cent vom EX trotz Urteil, da HartzIV. Wir möchten in nächster Zeit je in eine kleinere Wohnung ziehen, also uns räumlich trennen.Was passiert, wenn mein Sohn nach Abschluß der ausbildg. keine Anstellung bekommt? Kann er mit Unterstützung vom Amt und in welcher form rechnen?
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  #2  
Alt 10.12.2008, 08:57
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Beiträge: 4.501
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Da ihr ja keine Leistungen von der ARGE bezieht könt ihr schon umziehen und dein Sohn kann sich auch eine Wohnung nehmen.Sollte er nach Abschluß der Ausbildung dann keine Anstellung haben kann er auch Leistungen beziehen und würde auch die Wohnung finanziert bekommen aber nur wenn er die Wohnung dann schon bezogen hat.Das Amt kann ihn nicht zwingen wieder bei dir einzuziehen was ja wohl auch kaum möglich wäre da deine Wohnung dan ja zu klein wäre um zusammen zu wohnen.
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