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eigene Whg durch besondere umstände...

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  #1  
Alt 29.11.2008, 18:00
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Standard eigene Whg durch besondere umstände...

Ich bin 19 und bekomme eine Wohnung gestellt bzw halt ALG2, aber eigentlich ist die Wohnung für mich allein gedacht, .ich hab jetzt eine Wohnung gefunden und mein Freund will so oft wie möglich bei mir sein, mit Übernachtung etc.
Gibts Richtlinien die den Zeitraum bestimmen wielang er bei mir sein darf? Er wär eig so gut wie immer da wär aber noch bei seinen Eltern gemeldet.
Und darf ich einen Hund halten?
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  #2  
Alt 29.11.2008, 18:54
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na also mit dem Hund da mußt du deinen Vermieter fragen. Wie oft dein Freund bei dir schläft ist deine Sache oder führst du Buch und meldest es der Arge?
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  #3  
Alt 29.11.2008, 19:06
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Nein ich führe natürlich nicht Buch darüber aber mir gehts einfach darum ob es in Ordnung ist oder ob ich dann Probleme bekomme, weil er wird dann sicherlich ein paar Kleidungsstücke bei mir haben und Zahnbürste und so.
Ich weiß ja nicht was passiert wenn ich konrolliert werde und das ARGE mir dann unterstellt er würde bei mir wohnen, was ja dann nicht stimmt, und dann mein Geld gekürzt wird oder so.
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  #4  
Alt 29.11.2008, 19:31
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Die Leute von der Arge können nicht einfach mal so Knall auf Fall bei dir vor der Tür stehen. Die müssen sich anmelden! Und wenn zu diesem angekündigten Termin haufenweise Klamotten von deinem Freund rum liegen - dann hast du es vermasselt.
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  #5  
Alt 29.11.2008, 19:44
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Das heißt wenn die dann vorort nichts nachweisen können ist es egal. Okay, danke.
Ja und wegen dem Hund nochmal, ich hab da ja zusätzliche Kosten, deswegen dachte ich das es evtl Probleme machen könnte.
Und noch eine Frage: Gibt es einen Zuschuss für Renovierarbeiten? Und wie siehts zwecks Erstausstattung aus? Gibts da nen bestimmten Betrag den man bekommt? Muss ich dann mit Kassenzetteln nachweisen was ich von dem Geld für was ausgegeben hab?

Geändert von choco (29.11.2008 um 19:49 Uhr)
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