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Eigene Wohnung unter 25 mit Ausbildung

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  #1  
Alt 22.06.2009, 16:50
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Standard Eigene Wohnung unter 25 mit Ausbildung

Hallo Community,

ich habe da mal eine Frage.
Mich beschäftigt seit längerem der Gedanke endlich aus den vier Wänden meiner Eltern auszuziehen. Ich bin mitten in einer Ausbildung, in der ich allerdings keine Vergütung bekomme sondern Schulgeld bezahle. Um dieses bewältigen zu können musste ich einen Ausbildungskredit beim Staat aufnehmen, da ich keinen Anspruch auf Bafög habe.

Nun habe ich mal gehört, dass man nur eine Wohnung finanziert bekommt wenn es einen Schwerstfall im Umgang mit den Eltern gibt. Dieser liegt hier allerdings so ganz nicht vor. Sicherlich gibt es mal stärke Probleme aber sonst nicht schwerwiegendes.

Kann mir einer helfen ob ich Anspruch auf Wohngeld/HartzIV oder sonstiges habe?

Über eine Hilfe währe ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Malchor
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  #2  
Alt 22.06.2009, 16:53
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Wenn du unter 25 Jahre alt bist, hast du keinen Anspruch auf irgendetwas. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Eltern für dich unterhaltsverpflichtet.
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  #3  
Alt 22.06.2009, 16:54
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Auch wenn diese das finanziell nicht stämmen können?
__________________
Mit freundlichen Grüßen

Malchor
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  #4  
Alt 22.06.2009, 16:57
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Auch dann. Dafür gibt es ja dieses Gesetz. Viele Eltern können ihren Kindern kein eigenes Leben ausserhalb der bis dahin gemeinsamen vier Wände finanzieren. Dafür ist man nun mal Eltern. Und der Staat kann nicht jedem den ersten Start bezahlen, egal, wann jeder es möchte. Ist nun mal so. Ansonsten wären wir vermutlich schon komplett ausgeblutet.
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  #5  
Alt 22.06.2009, 17:03
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Okay, verstehe ich irgendwie schon ist aber auch für Leute wie mich, die eh schon Hilfe vom Staat brauchen unglücklich.
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Mit freundlichen Grüßen

Malchor
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  #6  
Alt 14.09.2009, 19:43
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Ich habe da noch einmal eine Frage.

Wie ich ja bereits vor einiger Zeit schrieb bin ich mitten in einer Ausbildung, in der ich allerdings keine Vergütung bekomme sondern Schulgeld bezahle. Um dieses bewältigen zu können musste ich einen Ausbildungskredit beim Staat aufnehmen, da ich keinen Anspruch auf Bafög habe.

Wenn ich das 25. Lebensjahr vollendet habe, erlischt ja die Pflicht der Eltern für das Kind aufzukommen. Wenn ich nun eine eigene Wohnung möchte bzw. eher dringend brauche aber keine Einkünfte durch das Schulgeld und diesen Ausbildungskredit habe, habe ich dann irgendeine Change Geld vom Staat zu bekommen für eine Wohnung und Krankenversicherung usw.?
__________________
Mit freundlichen Grüßen

Malchor
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  #7  
Alt 15.09.2009, 11:37
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Mir stellt sich die Frage wieso du keinen Anspruch auf Bafög hast?Liegt es an der Schulform oder am Einkommen deiner Eltern?
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  #8  
Alt 15.09.2009, 18:35
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Meine Eltern liegen knapp über dem Einkommen wo es noch bafög geben würde
__________________
Mit freundlichen Grüßen

Malchor
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  #9  
Alt 15.09.2009, 18:48
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Ja, dann ist es aber (leider) trotzdem so, dass sie für dich zuständig sind und bleiben und du anderswoher keine Unterstützung erhälst. Die von dir angesprochene mögliche Unterstützung für die eigene Wohnung würdest du beispielsweise erhalten, wenn du H IV-Empfänger wärst. Das bist du aber nicht, sondern in der glücklichen Lage, gerade eine Ausbildung zu absolvieren, auch wenn die selbst finanziert werden muss. Als H IV-Empfänger nämlich müßtest du dich permanent dem "Arbeitsmarkt" (soweit vorhanden) zur Verfügung stellen, was in deinem Fall nun mal nicht möglich ist.
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  #10  
Alt 15.09.2009, 19:26
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Ja, dann ist es aber (leider) trotzdem so, dass sie für dich zuständig sind und bleiben und du anderswoher keine Unterstützung erhälst. Die von dir angesprochene mögliche Unterstützung für die eigene Wohnung würdest du beispielsweise erhalten, wenn du H IV-Empfänger wärst. Das bist du aber nicht, sondern in der glücklichen Lage, gerade eine Ausbildung zu absolvieren, auch wenn die selbst finanziert werden muss. Als H IV-Empfänger nämlich müßtest du dich permanent dem "Arbeitsmarkt" (soweit vorhanden) zur Verfügung stellen, was in deinem Fall nun mal nicht möglich ist.
Ich rede ja auch nach Vollendung des 25. Lebensjahr
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Mit freundlichen Grüßen

Malchor
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