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#11
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Auch wenn du älter als 25 jahre alt bist und eine Ausbildung machst, erhälst du kein H IV. Diejenigen, die das beziehen können, müssen sich permanent uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das kannst du nicht, wenn du eine Ausbildung machst, ist nu`mal so. Belies dich doch einfach mal (obere Menueleiste und dann anklicken: H IV / ALG II; da gibt es einige Unterpunkte, also auch, wer "berechtigt" ist).
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