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#1
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Hallo,
kann mir hier jemand eine kompetente Auskunft darüber geben, ob man eine Eigentumswohnung an eigene Kinder (ALG-2- / oder Hartz-4-Empfänger) vermieten darf, ohne dass diese das Wohngeld gekürzt oder gestrichen bekommen ? Danke im voraus ! |
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#2
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Hallo,
natürlich kann man eine Eigentumswohnung an seine Kinder vermieten, auch wenn Sie Hartz IV Empfänger sind. Es kommt darauf an, ob die Wohnung angemessen ist und es gibt natürlich nur die Miete die im Mietvertrag vereinbart wurde, wenn auch diese angemessen ist. Was dann wirklich von den Kindern bezahlt wird ???? Natürlich darf der Vermieter nicht selbst am Staatstropf hängen, da die Mieteinnahmen angerechnet werden. |
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