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erste gemeinsame wohnung

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  #1  
Alt 18.08.2006, 21:00
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Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 1
Standard erste gemeinsame wohnung

ich beziehe alg I (143,-?), habe im juli geheiratet, meine frau ist noch azubi, wir wohnen aus verständlichen gründen beide noch zuhause. wenn wir zusammenziehen wollten, wie wäre der richtige weg: suchen wir uns eine "angemessene" wohnung, unterschreiben den mietvertrag und gehen dann zum arbeitsamt und beantragen alg II? oder hat jemand einen tipp über eine bessere vorgehensweise?

danke
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  #2  
Alt 19.08.2006, 20:11
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 29
Standard Re: erste gemeinsame wohnung

Hallo,
die Reihenfolge des Weges ist nicht ganz richtig.
Selbstverständlich müßt Ihr Euch erst eine angemessene Wohnung suchen. Klärt genau ab, was in Eurem Ort als angemessen gilt. (regional,manchmal Ortsteil/Ortsteil in größeren Städten, verschieden).
Mit dieser Information geht Ihr zur ARGE, bevor!!!! der Mietvertrag unterschrieben wird, muss bei Hartz-IV die ARGE ihren Segen geben. Hier kann es Euch passieren, das Ihr der ARGE mehrere Möglichkeiten zur Auswahl vorlegen müßt (Kannversion).
Erst wenn das O.K. der ARGE vorliegt, kann der Mietvertrag unterschrieben werden, sonst kann es später beim Hartz-IV-Antrag zu großen Problemen kommen (Übernahme Miete).
Mein Rat:
Ich kann Euch nichts vorschreiben (liegt mir auch fern) aber rechnet genau durch, ob die Beträge die Euch zur Verfügung stehen (ALG-I + Azubilohn) +voraussichtlich nur geringem zusätzlichen Hartz-Betrag. (miete wird wenn angemessen übernommen) zum Leben ausreicht. Denn Stromkosten, Versicherungskosten, Telefon usw. usw. wird in Zukunft von einem Grundbetrag von 2 x 311? bestritten werden müssen. Das ALG-I und der Azubilohn wird auf diesen Betrag angerechnet. So wie ich Eure Situation sehe, werdet Ihr lediglich einen Zuschlag von 160? bekommen.
d.h.
Der komplette Betrag liegt bei 622+160+Miete.
Überlegt genau, ob das ausreicht. Ich nehme an, obwohl Ihr verheiratet seid, lebt jeder noch bei seinen Eltern.

Gruß

Jones
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