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Härtefall Sohn terroriesiert Mutter auszug mit 22 möglich ?

 
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  #1  
Alt 02.07.2008, 16:12
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Beiträge: 3
Standard Härtefall Sohn terroriesiert Mutter auszug mit 22 möglich ?

Hallo an alle,dies ist mein erster Beitrag und hoffe der ist hier richtig.

Bei meinen Elternen herschen leider schlimme verhältnisse,was ihren zweiten Sohn angeht.

Vater,Mutter und Ihr 22 Jähriger Sohn wohnnen im Privathaus.
Vater bezieht Alg2,Mutter erhält gute Rente.
Nun zum Fall,
Der 22 Jährige Sohn ist Subsuziert,die Mutter ist Querschnittsgelähmt und im Rollstuhl.
Seit ca.3 Jahren macht der Sohn Psychoterror Zuhause,d.H. er macht was er will,Bedroht seine Mutter,nötigt Sie andauernd,Beleidgt sie wie "Halt die Fresse du scheiß Votze,lässt niemanden schlafen nimmt absichtlich keine rücksicht,zestört sachen,hilft nicht im Haushalt,macht absichtlich alles dreckig.
Ich bin zurzeit bei meinen Eltern zu besuch und habe schon Magenschmerzen wegen diesen Psychterror hier.Jetzt gerade im augenblick schreit er "Ihr seit doch alle Mistgeburten,verpisst euch".
Es ist einfach nicht zum aushalten,der Vater liegt gerade im Krankenhaus mit Magengeschwüren,die Mutter ist allein und auf einem Rollstuhl,er nutz das alles sehr aus nimmt Ihr den Rollstuhl weg rennt sie absichtlich um usw....
Er lacht andauernd laut und schreit dabei Ihr könnt mir garnichts,ich kann hier machen was ich will und bis ich 25 bin kriegt Ihr hier mich nicht raus und ich werde auch vorher nicht gehn hahahaha......

Da meine Eltern in einer guten gegend Wohnnen möchten sie ungern hier ständig die Polizei Rufen und sehen zurzeit keinen ausweg.

Was kann mann da machen damit er mit 22 Jahren auszieht ?
Meine Eltern sind sogar bereit eine Kleine Wohnnung zu bezahlen damit er hier weg ist,doch er sagt er würde sich niemals darauf einlassen.

Gibt es da Irgendeine möglichkeit,es herrschen wirklich sehr schlimme verhältnisse wegen ihm hier.
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  #2  
Alt 04.07.2008, 12:47
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Da hilft nur ein Anwalt der dann alles bei der ARGE und dem Familiengericht in die Wege leitet.Auf alle Fälle müssen deine Eltern sich das nicht gefallen lassen.
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  #3  
Alt 05.07.2008, 01:18
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Kitty, wenn ich das lese, kriege ich die Kriese.
Was, erzählst du denn da.
Kein Anwalt hilft dir, und leitet alles bei der ARGE in die Wege.
Das, war wohl nix.
Lass das Bitte.
Anwalt will Kohle sehen, und sonst gar nichts.

Gruß Chief
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  #4  
Alt 05.07.2008, 13:14
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Hallo,mittlerweile habe ich erfahren das mann in solch einem Fall sich auf diesen Paragrafen beziehen kann § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1611.html demnach kann ein unter 25 Jahren alter ausziehen,jedoch hat er warscheinlich kein anspruch auf Wohngeld,die Eltern haben keine Verpflichtung mehr ausser das er sein Kindergeld erhalten muß.

mfg

Michael
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  #5  
Alt 05.07.2008, 14:31
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"Der 22 Jährige Sohn ist Subsuziert"

Das Wort "subsuziert" gibt es nicht, nicht einmal "google" findet es.was ist damit gemeint?
Die Eltern sind auf jeden Fall nicht verpflichtet, den Sohn weiter bei sich zu behalten. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts lässt sich wohl nicht vermeiden.
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  #6  
Alt 05.07.2008, 14:40
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@ Nataly: Da hast du Recht, Sie sind nicht verpflichtet das er dort wohnen bleiben darf bis 25 Jahre. Das gibt es auch gesetzliche Regelungen die in solchen Falle greifen.
Und auch das die Eltern ihn nach den "Rausschmiss" unterstützen müssen, ist Quatsch.

Wenn mein Bengel so wäre, den würde ich rausprügeln und dann soll er zusehen. Er ist über 21 Jahre, soll er zusehen. Am besten nimm ihn den Schlüssel ab, sobald er weggeht seine Klamotten vor der Tür gestellt und dann soll er zusehen. Nur so lernen die es (oder auch nicht) . Und wenn er dann Terror, Polizei rufen dann geht er erstmal für ne Nacht im Bau.
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  #7  
Alt 07.07.2008, 12:44
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@chiefci Du hast wohl noch nie etwas von einer Rechtsschutzversicherung oder Prozeßkostenbeihilfe gehört.Wer heute noch einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlt ist schön blöd.
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  #8  
Alt 07.07.2008, 14:57
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Ja, ja Rechtsschutzversicherung ist ne feine Sache! Leider , leider kann sich die nicht jeder leisten.... Und jmd. der Hartz 4 bekommt ist ja nicht gerade in der Situation sich sowas leisten zu können. Zudem übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht jeden Fall! Generell ausgeschlossen z.b ist jegliche Familiensache und auch Unterhaltstreitigkeiten ! Bei den meisten günstigen Anbietern ist übrigens nicht mal Sozialrechtsschutz enthalten... Aber auf dem Papier ist das immer sooo schön einfach... Nur sollte man sich halt mal das Kleingedruckte druchlesen.... Und : leider kommen solche Ratschläge meist von Menschen , die von der Realität nicht die geringste Anhung haben...

Sorry aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen...

Geändert von Laetitia (07.07.2008 um 17:02 Uhr)
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  #9  
Alt 07.07.2008, 20:21
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Hallo,subsuzuiert habe ich leider falsch geschrieben es soll heißen substitution das bedeutet das er im Heroinersatzprogramm ist.
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