Hartz 4 (alleinerziehend) + mit Freund (Student) zusammenziehen

  • Hallo,


    ich beziehe aktuell Hartz 4, weil ich mit meiner Tochter (< 3 J.) alleinerziehend (vom allerersten Tag an) bin. Nun möchte ich gerne mit meinem Freund (Student mit ca. 200 € Einkommen / Monat) zusammenziehen, d. h. er soll mit bei uns in den bestehenden Haushalt einziehen. Wir sind beide U 25. Mein Freund ist darüberhinaus Holländer und lebt seit Geburt hier.


    Welche Schritte müssen wir dazu unternehmen? Kann uns das Amt dabei einen Strich durch die Rechnung machen?


    Mir ist schon klar, dass ich dann unter dem Strich eigentlich schlechter da stehe als vorher (Alleinerziehendenzuschlag kommt weg), aber dass er sich permanent inoffiziell bei mir aufhält, ist angeblich ja auch nicht rechtens? ;-)


    Ich danke im Voraus! :-)

  • Zusammenziehen könnt ihr das kann euch das Amt nicht verbieten.Ihr solltet aber angeben das ihr nur auf Probe zusammenlebt dann müßten sie euch erst nach einem Jahr als BG rechnen.Durch dein Kind werden sie es zwar sofort versuchen aber es hat auch schon bei anderen geklappt.