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#1
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ICh bin 24 und wohne in der Eigentumswohnung meiner Eltern, meine Eltern selbst leben nicht in dieser Wohnung sondern 500 km von mir entfernt. Erlischt dadurch mein HartzIV-Anspruch; ist es also das selbe, als wenn ich mit ihnen zusammenleben würde? Die Nebenkosten (219,- monatl.) zahlen sie mir momentan vom Kindergeld, welches ich ja ab nächstes Jahr nicht mehr erhalte.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!! Danke schon mal. |
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#2
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Vorweg: Normal wohnen die unter 25jährigen ja - sofern HIV bezogen wird - noch zu Hause und die Eltern haben eine erhöhte Unterhaltpsverpflichtung. Da du aber offensichtlich sowieso schon nicht mehr zu Hause wohnst, liegt der Fall anders. (Vermutlich bist du seit längerer Zeit nicht mehr im Elternhaus, hast Ausbildung oder degleichen gehabt?) In dem Fall erlischt dein H IV-Anspruch nicht. Du erhälst alles so, wie "normal", solltst aber mit deinen Eltern (die vermutlich ja auch Kreditkosten durch diese Wohnung haben) einen richtigen Mietvertrag schließen, so dass auch die Nebenkosten übernommen werden. Wichtig wäre natürlich auch, wenn die "angemessenen" Vorgaben eingehalten sind/werden, also Wohnungsröße und Kosten.
Gruß. Lirafe |
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#3
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Ja lebe schon seit ich 19 bin nicht mehr daheim. Ein Kredit ist nicht auf der Wohnung, aber ich werde das mit dem Mietvertrag mal mit ihnen besprechen! Bin jetzt 24 und habe Ausbildung, Auslandsaufenthalt, Abitur absolviert nachdem ich ausgezogen bin. Danke.
Geändert von patti (07.08.2009 um 22:34 Uhr) |
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#4
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Gut, dann also schließt ihr einen Mietvertrag und damit müßte die Sachlage geklärt sein und anerkannt werden.
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